Insolvente FlexStrom AG - Notwendiger Stromanbieterwechsel für alte Kunden
Der Energieanbieter FlexStrom aus Berlin hat vor Kurzem die Insolvenz angemeldet und somit stellte sich für viele Kunden die Frage des Stromanbieterwechsels.
(IINews) - Das Unternehmen Flexstrom beliefert nach firmeneigenen Angaben über 500.000 Kunden mit Strom und gehört damit zu den größten unabhängigen Stromanbietern in Deutschland. Das Konzept - Strom zum Niedrigpreis - war durchaus profitabel. Die FlexStrom AG kritisierte jedoch die schlechte Zahlungsmoral seiner Stromabnehmer. Immer mehr Stromkunden sind ihren Zahlungen nicht nachgekommen, was sicherlich auch an der negativen Berichterstattung in den vergangenen Monaten liegen mag. Dadurch musste das Unternehmen in Vorleistung gehen und konnte seine Liquidität nicht mehr sichern.
Strom-Discounter muss auch bei Insolvenz Bonus auszahlen
Die genannten Gründe für eine Insolvenz werden von Verbraucherschützern jedoch angezweifelt. Vielmehr scheint es, dass die FlexStrom AG an ihrem riskanten Geschäftsmodell gescheitert ist. Dafür bezahlen werden wohl die Vertragspartner und Kunden, deren Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen uneinbringlich sind. Die Versorgerverträge mit der FlexStrom AG sowie ihren Tochtergesellschaften, Löwenzahn Energie und OptimalGrün, laufen trotz der Insolvenz wie gewohnt weiter. Der Geschäftsbetrieb wird vorerst von einem Insolvenzverwalter weitergeführt, sodass die Kunden keine Abschaltung vom Stromnetz zu befürchten haben.
Vorsorglich haben jedoch bereits einige Kunden ihren Stromvertrag gekündigt und sind zu einem anderen Stromanbieter gewechselt. FlexStrom hat in diesen Fällen die Zahlung des Neukunden-Bonus verweigert, da die Klauseln dies bei frühzeitiger Kündigung ausgeschlossen haben. Der BGH hat jetzt entschieden, dass FlexStrom die versprochenen Boni dennoch leisten muss, da die Vertragsregelungen zu kompliziert formuliert waren und daher zulasten von FlexStrom gehen. Mit dem Gerichtsbeschluss ist den Stromkunden ihr Wechselbonus jedoch keinesfalls garantiert. Die FlexStrom AG kann auf ihre mangelnde Liquidität verweisen, sodass eine Geltendmachung der Forderungen wohl nur über das Insolvenzverfahren möglich ist. Aus der Insolvenz ergibt sich ein weiter Nachteil für Stromkunden: Im Voraus geleistete Zahlungen können die Verbraucher nicht zurückfordern, da das Geld in die Insolvenzmasse eingeht.
Rechtzeitig den Stromanbieter wechseln
Für Verbraucher ist es besonders wichtig, dass sie ihrem Stromanbieter vertrauen und sich auch auf den versprochenen Service verlassen können. Daher empfiehlt sich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Die Kündigung des Stromvertrags und der Versorgerwechsel werden häufig beim Umzug in eine neue Wohnung durchgeführt. Es ist jedoch auch möglich, einen anderen Versorgervertrag für eine bestehende Wohnung abzuschließen. Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien sollten neben dem Preis außerdem auch die Serviceleistungen des Stromanbieters und seine Zuverlässigkeit gehören. Verbraucher können sich unter anderem daran orientieren, wie lange der Energieversorger bereits auf dem Markt ist und welche Berichte über ihn in der Presse zu finden sind. Ein Wechselbonus - wie ihn die FlexStrom AG zum Anwerben von Neukunden eingesetzt hat - muss nicht immer ein gutes Angebot sein. Insbesondere sollten Verbraucher vorsichtig sein, wenn sie bei Prepaid-Tarifen zur Vorkasse gebeten werden. In einer derartigen Insolvenz-Situation des aktuellen Stromversorgers ist der Kunde dazu angehalten, sich rechtzeitig über die wichtigsten Rahmenbedingungen für einen Wechsel zu informieren. Interessante weiterführende Tipps zum Thema Stromanbieterwechsel gibt beispielsweise der Stromanbieter Yello in seinem Blog, welcher über den unten angeführten Link zu erreichen ist.
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Datum: 07.05.2013 - 13:40 Uhr
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