Reines Jungengymnasium zulässig
Monoedukative Privatschulen prinzipiell erlaubt
(PresseBox) - In Deutschland gibt es auch Privatschulen. Impliziert die sogenannte Privatschulfreiheit, wie sie das Grundgesetz vorsieht, dass es möglich ist, monoedukativen Unterricht anzubieten? Das heißt, der Unterricht erfolgt dann für Jungen und Mädchen getrennt. Wird durch den Besuch einer solchen Ersatzschule die Schulpflicht erfüllt? Ist solch eine Schule überhaupt als Ersatzschule anzusehen, die den Besuch einer öffentlichen Schule ersetzen kann? Das Bundesverwaltungsgericht fällte ein Urteil...
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Datum: 07.05.2013 - 08:45 Uhr
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