InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fahrzeiten = Arbeitszeiten = Vergütung?

ID: 865418

(PresseBox) - Wenn der Arbeitnehmer von A nach B fährt, stellt sich oft die Frage, ob es sich bei der Fahrzeit um Arbeitszeit handelt und ob diese Zeit auch wie die Büroarbeitszeit zu vergüten ist.
Fährt der Arbeitnehmer von zu Hause zur Arbeit, ist das keine Arbeitszeit, sofern der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich mit seinem Mitarbeiter so vereinbart hätte.
Fährt der Arbeitnehmer aber von der Arbeitsstätte zu einem auswärtigen Termin, so handelt es sich regelmäßig um Arbeitszeit.
Derartige Fahrten sind eine primär fremdnützige, den betrieblichen Belangen des Arbeitgebers dienende Tätigkeit und damit ?Arbeit; durch das Anordnen der Fahrten macht der Arbeitgeber diese zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung, so das Bundesarbeitsgericht.
Ist also diese Fahrtzeit Arbeitszeit, muss sie aber nicht automatisch vergütungspflichtig sein. Relevant ist zumindest aber die Dauer der Arbeitszeit, die regelmäßig 8 Stunden (ausnahmsweise 10 Stunden) nicht überschreiten darf ? inklusive der Fahrtzeiten.
Maßgeblich für die Frage, ob die Fahrtzeiten auch vergütungspflichtig sind, ist zunächst die vertragliche Vereinbarung.
Gibt es dazu keine Vereinbarung, heißt das aber nicht, dass diese Arbeitszeiten kostenlos zu erbringen wären. Genauso wenig bedeutet das, dass automatisch der normale Lohn zu zahlen ist, da durchaus ein reduzierter anteiliger Stundenlohnsatz in Betracht kommt. Somit ist die konkrete Vergütung für die Fahrtzeit im Einzelfall zu prüfen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.




Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Studie: Jeder fünfte Internetnutzer hat Heimwerkerbedarf im Internet gekauft Bundeskanzlerin Merkel diskutiert mit Frauen in Führungspositionen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.05.2013 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 865418
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fahrzeiten = Arbeitszeiten = Vergütung?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.285
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 158


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.