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Stellungnahme von TÜV Rheinland zu Medienberichten im Zusammenhang mit dem schweren Unglück in Bangladesch

ID: 864893

(ots) - Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in
deutschen Medien sowie der Presseinformation der Christlichen
Initiative Romero e.V. vom heutigen Tage stellt TÜV Rheinland fest:
Die Behauptung, TÜV Rheinland habe bei Überprüfungen der am 24. April
2013 eingestürzten Textilfabrik keinerlei Baumängel festgestellt und
die Audits oberflächlich durchgeführt, ist irreführend und falsch.
Richtig ist vielmehr, dass die Untersuchung von Baumängeln gar nicht
Gegenstand der Audits war. Die Audits wurden ordnungsgemäß nach den
festgelegten Regeln des BSCI-Standards beziehungsweise
SEDEX-Standards vorgenommen.

Richtig ist: Auditoren des TÜV Rheinland haben zwei Fabriken in
dem Gebäude in den zurückliegenden Jahren nach dem BSCI-Standard
beziehungsweise dem Sedex-Standard auditiert. Beide Standards
beziehen sich nicht auf die Überprüfung möglicher baulicher Mängel
eines Gebäudes, sondern auf soziale und ethische Kriterien der
Arbeitsgestaltung.

Die Christliche Initiative Romero und Gisela Burkhardt im Namen
der Initiative Saubere Kleidung erwecken zusätzlich den falschen
Eindruck, Auditorinnen oder Auditoren von TÜV Rheinland seien
teilweise bestochen worden.

Das tragische Unglück in Bangladesch hat aus Sicht von TÜV
Rheinland gezeigt, wie notwendig erweiterte unabhängige Kontrollen
durch dritte Prüfdienstleister sind. Deshalb wird TÜV Rheinland - wie
andere Prüfunternehmen auch - sein Engagement in Asien und
Bangladesch weiter ausbauen.

TÜV Rheinland prüft außerdem rechtliche Schritte gegen die
aufgestellten Behauptungen.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

TÜV Rheinland, Hartmut Müller-Gerbes, Presse,
Tel.: +49 2 21/8 06 26 57

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Datum: 02.05.2013 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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