Gerichtsurteil: werbefinanziertes Mobilfunk-Portal ist nicht unabhängig / OLG Hamburg bestätigt Urteil des Landesgerichts / Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden
(ots) - Die Aussage eines Mobilfunk-Internet-Portals, dass
es "ein unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin" sei, stellt eine
Irreführung des Verbrauchers dar, wenn das Portal durch Werbung von
Mobilfunk-Unternehmen finanziert wird, über die es gleichzeitig
berichtet. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Anfang
März und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts.
7mobile Geschäftsführer Thorsten Piontek begrüßt die Entscheidung im
Sinne der Verbraucher.
Mit dem Urteil vom 07.03.2013, Az. 5 U 221/11 hat das Hanseatische
Oberlandesgericht bestätigt, dass eine Werbung mit der Aussage
"unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin" eine unlautere
Verbrauchertäuschung darstellt, wenn in Wirklichkeit besonders enge
Verbindungen zu Wirtschaftsunternehmen der Mobilfunkbranche bestehen.
Das Gericht betonte aber, dass nicht jede Verbindung zwischen einem
Informationsanbieter und einem Unternehmen dazu führt, dass das
Medium sich nicht mehr "unabhängig" nennen darf. Im vorliegenden Fall
sahen es die Richter jedoch als erwiesen an, dass eine besonders enge
personelle und wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem beklagten
Brühler Portalbetreiber und kommerziellen Unternehmen besteht, deren
Angebote gerade Gegenstand der Berichterstattung waren. Die
Behauptung des Beklagten, sein Onlinemagazin sei unabhängig, ist in
diesem Fall falsch.
"Durch dieses Urteil werden die Kunden vor Werbung unter dem
Deckmantel einer vermeintlich unabhängigen Berichterstattung
geschützt. Das ist ein wichtiges Urteil für den Verbraucherschutz im
Internet" begrüßt Thorsten Piontek, Geschäftsführer 24mobile GmbH und
Seven Mobile Communications oHG, die Entscheidung. "Dieses Urteil
setzt konsequent gesetzliche Regelungen um, an die sich der Betreiber
der Internetseite nicht gehalten hat. Wir sind erfreut, dass das
Gericht unsere Argumentation vollumfänglich bestätigt hat", so der
Klägervertreter Olrik von der Wense, Rechtsanwalt und Partner der
Hamburger Kanzlei Lehmann.
Das vollständige Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden
Sie auf der Website www.7mobile.de
Über 7mobile.de und 24mobile.de:
Die Klägerin betreibt die Hamburger online Shoppingportale
www.7mobile.de und www.24mobile.de, auf denen Handyverträge von
Netzanbietern mit oder ohne Verkauf von Mobiltelefonen vermittelt
werden.
Pressekontakt:
Seven Mobile Communications oHG
Herrn Thorsten Piontek
Hallerstr. 76
20146 Hamburg
Telefon: 040/605900322
Email: piontek(at)24service.com
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Datum: 02.05.2013 - 11:04 Uhr
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