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Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?

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Erhöhungen von Bestandsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind grundsätzlich bis 20% innerhalb von 3 Jahren möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen, in Ballungsräumen Mieterhöhungen auf 15 % zu begrenzen.


(IINews) - Würzburg, 26. April 2013. In der Landeshauptstadt München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 20% auf 15% innerhalb von 3 Jahren gesenkt. Eine entsprechende Verordnung wurde von der Staatsregierung beschlossen und soll am 15.05.2013 in Kraft treten.

Auch in den Ballungsräumen des Landes Nordrhein-Westfalen soll auf Antrag der Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster die Kappungsgrenze gesenkt werden.

Grundlage ist das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 01.05.2013 in Kraft tritt (siehe Pressemitteilung vom 25. Januar 2013).

Laut Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk soll die verringerte Kappungsgrenze zeitnah in allen bayerischen Gemeinden mit Wohnungsmangel eingeführt werden. Zunächst können entweder Gemeinden der Planungsregion 14, welche München und die umgebenen Landkreise beinhaltet, und Gemeinden mit mindestens 50.000 Einwohnern in die Verordnung aufgenommen werden.

Hierzu zählt auch Würzburg mit ca. 130.000 Einwohnern. Nach Einschätzung von HARTMANN SCHULZ PARTNER werden die zusätzlichen Wohnungen durch die nummehr anstehende Bebauung des „Platz’schen Gartens“ in der Rottendorfer Straße und weiteren Wohnungsbauprojekten im Stadtgebiet die Mietentwicklung kaum dämpfen. Zumindest im unteren und mittleren Mietsegment wird eine erhöhte Nachfrage nach Wohnraum bestehen bleiben. Auch die erfreuliche positive Prognose für die mittelfristige Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Stadt weist auf eine anhaltende Nachfrage hin. Es ist daher zu erwarten, dass auch Würzburg in die Verordnung aufgenommen werden wird.

Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Zusätzlich zur Kernkompetenz Mietgutachten beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Immobilienbewertung und Bauschäden.





Grundlage: Pressemitteilung Nr. 136 vom 17.04.2013 der Bayerischen Staatskanzlei und Antrag der Landtagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/2617 des Landtages Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2013


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Datum: 30.04.2013 - 10:13 Uhr
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