RNZ: Das Münchner OLG schließt fachliche Kompetenz sus dem Gerichtssaal aus
(ots) - Wenn man die Presse als vierte Gewalt im Staat
begreift, die auch in einem Gerichtsprozess allen auf die Finger
schaut, dann ist dieses Losverfahren ungeeignet. Denn nur die
Reporter großer Zeitungen verfügen über die fachliche Vorbildung, um
dem komplizierten Geschehen in einem Gerichtssaal folgen zu können.
Wenn stattdessen die Mitarbeiter eines Anzeigenblatts über
rechtsterroristische Morde berichten sollen, ist das ein makabrer
Witz. Das Münchner Oberlandesgericht mag diesmal zwar politisch
korrekt gehandelt haben, doch es hat zugleich sehr viel fachliche
Berichterstattungskompetenz von dem Verfahren ausgeschlossen.
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Datum: 29.04.2013 - 19:36 Uhr
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