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Sichere Gartenarbeit mit Roboter-Rasenmähern

ID: 862661

DIN? mehr als DIN A4

(PresseBox) - Selbstständige und selbstfahrende Roboter-Rasenmäher nach Norm sind sicher und helfen bei der Gartenarbeit
Jetzt im Frühling fängt das Gras wieder kräftig an zu wachsen. Wer keine Lust hat, seinen Rasen selbst zu mähen, kann auf einen Roboter-Rasenmäher zurückgreifen. Nutzer eines Roboter-Rasenmähers nach dem Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-107 ?Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Besondere Anforderungen für batteriebetriebene Roboter-Rasenmäher? können darauf vertrauen, dass das verwendete Gerät bestimmten Sicherheitsanforderungen entspricht. Roboter-Rasenmäher können selbstständig und unbeaufsichtigt eine abgegrenzte Rasenfläche mähen und bei Bedarf wieder zurück an die Ladestation fahren. Rasenmäher, die in Zukunft den Anforderungen der Norm entsprechen, erkennen automatisch Hindernisse wie spielende Kinder, Tiere oder feststehende Gegenstände wie Blumenkästen und reagieren durch Ausweichen, Stehenbleiben oder Anhalten des Messers auf die jeweilige Situation. Durch eine Not-Halt-Einrichtung können genormte Geräte in Gefahrensituationen sofort ausgeschaltet werden. Außerdem ist dafür gesorgt, dass jedes Bauteil, mit dem der Anwender in Berührung kommt, sicher befestigt ist und so keine Verletzungsgefahr besteht.
DIN-Normen geben Verbrauchern Sicherheit in allen Bereichen des täglichen Lebens, ob im Kinderzimmer, im Garten oder beim Sport. Denn durch Normen werden die wesentlichen Fragen der Sicherheit, der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt sowie der Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit geklärt.
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. stellt den runden Tisch der Normung, an dem Vertreter unter anderem von Herstellern, Handel, Wissenschaft, Prüfinstituten, der öffentlichen Hand und von Verbraucherseite im Konsens Normen erarbeiten. Das DIN mit Sitz in Berlin ist privatwirtschaftlich organisiert mit dem rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins.




Weitere Informationen unter www.din.de und www.verbraucherrat.din.de

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Datum: 29.04.2013 - 11:46 Uhr
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