Maßregelvollzug nicht in privater geschlossener Einrichtung
Nutzung der privaten Einrichtung untersagt
(PresseBox) - Für die Unterbringung von Personen, die dem freiheitsentziehenden Maßregelvollzug unterliegen, bedarf es einer besonderen gesetzlichen Grundlage.
Eine private Dienstleistungs-GmbH errichtete eine "Behinderteneinrichtung für Beschützende Wiedereingliederung". Diese Einrichtung sollte der Unterbringung von Personen dienen, die dem freiheitsentziehenden Maßregelvollzug unterliegen. Dies sind solche Personen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit eine Straftat begangen haben...
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Datum: 25.04.2013 - 08:45 Uhr
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