Ukraine modernisiert Gesetze für die europäische Integration
(ots) -
Das ukrainische Parlament hat zwei Gesetze verabschiedet, durch
deren Umsetzung die Anforderungen des Aktionsplans zur
Liberalisierung der Visabestimmungen mit der EU erfüllt werden
sollen. Die neue Gesetzgebung soll die Konformität des Landes mit
europäischen Standards gewährleisten, berichtet das ukrainische
Nachrichtenportal "tyzhden.ua". 362 der 421 bei der Parlamentssitzung
anwesenden Abgeordneten haben für die beiden neuen Gesetze gestimmt.
Eines der verabschiedeten Gesetze schreibt eine Ergänzung
bestimmter Verordnungen vor, so dass die nationale Gesetzgebung an
die Standards des Strafrechtsübereinkommens über Korruption angepasst
wird. Mit dem neuen Gesetz werden zwei Paragraphen gestrichen und der
Ausdruck "Bestechung" durch "Vorteilsgewährung" ersetzt. Damit werden
nicht nur Gewährung und Annahme von Vorteilen strafrechtlich belangt,
sondern auch das Angebot oder die Zusage von Vorteilen. Zudem können
unter dem neuen Gesetz nicht nur Beamte für das Angebot oder die
Zusage eines Vorteils strafrechtlich verfolgt werden, sondern alle
Mitarbeiter staatlicher Unternehmen, Institutionen oder
Organisationen.
Mit dem zweiten Gesetz werden Strafrecht und das Strafprozessrecht
der Ukraine dahingehend ergänzt, dass sie den Bestimmungen des
Strafrechtsübereinkommens über Korruption (ETS. No 173) entsprechen.
Dieses Abkommen hat das ukrainische Parlament am 18. Oktober 2006
ratifiziert. Mit dem Gesetz werden eine Reihe neuer Paragraphen und
die Termini "besondere Beschlagnahme" und "Vorteilsgewährung"
eingeführt.
Es muss nur so viel gesagt werden, dass das Europäische Parlament
am 18. April 2013 der Inkraftsetzung des Abkommens zwischen der
Ukraine und der Europäischen Union über die Vereinfachung der
Visabestimmungen für die Bürger der Ukraine zugestimmt hat. Das
abgeänderte Abkommen zwischen der EU und der Ukraine könnte schon am
1. Juli 2013 in Kraft treten, so der ukrainische Vertreter bei der
EU, Kostiantin Jelissejew, in einem Interview mit Interfax-Ukraine am
18. April. Er sagte, dies sei vorstellbar, wenn der EU-Rat für
Auswärtige Angelegenheiten bis Mai 2013 eine "endgültige
Entscheidung" treffe.
Das Abkommen verbessert, vereinfacht und strafft die
EU-Visumsanträge für ukrainische Bürger. Zudem erweitert es die
Kategorien ukrainischer Bürger, die einen Anspruch auf das
vereinfachte Verfahren für unbegrenzte Visa oder Visa für mehrere
Einreisen haben. Es verbessert das Visumsverfahren für
Medienvertreter und Amtsträger und bestimmt klare
Gültigkeitszeiträume für Visa für mehrere Einreisen.
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Datum: 23.04.2013 - 16:50 Uhr
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