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Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats //

ID: 858945

(ots) - WDR-Rundfunkrat ist alarmiert über Entwicklung beim
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA: Die Ausnahme für Kultur und
Audiovisuelles muss garantiert bleiben //

Mit großer Bestürzung reagiert der WDR-Rundfunkrat darauf, dass in
den aktuellen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen
Europa und den USA die Grundlage für eine rechtliche Absicherung der
Sonderstellung von Rundfunk und Kultur grundsätzlich in Frage
gestellt wird. Der Rundfunkrat fordert, dass die bisher in den
internationalen Handelsabkommen festgelegte Ausnahme für Kultur und
Medien erhalten bleibt. "Medien sind kein reines Wirtschaftsgut,
sondern Träger von kultureller Vielfalt in den europäischen
Mitgliedsstaaten. Rundfunk darf nicht zur reinen Handelsware werden",
erklärte Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats.

Sollte dies nicht gelingen, hätte es fatale Folgen für
Informationsfreiheit und Medienvielfalt. In Zusammenarbeit auch mit
dem privaten Rundfunk in Deutschland muss alles getan werden, um die
angemessene und notwendige rechtliche Sicherung für Rundfunk und
Medien auch in Zukunft zu gewährleisten.

In der Vergangenheit ist es vor allem mit Unterstützung der
deutschen Bundesländer, der Bundesregierung, der französischen
Regierung und des Europäischen Parlaments gelungen, Versuche vor
allem der USA zur stärkeren Kommerzialisierung von Kultur und Medien
abzuwehren. Jetzt aber sind die Voraussetzungen in sehr kurzer Zeit
geändert worden. Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union
wollten ursprünglich am 17. und 18. April 2013 das Verhandlungsmandat
beschließen, das keine Sonderstellung für Kultur und Medien vorsieht.
Diese Entscheidung ist durch den Einsatz auf europäischer Ebene, auch
des WDR, des Europäischen Parlaments und der Rundfunkveranstalter in
Brüssel zunächst einmal verschoben worden. Die nächste Entscheidung




der Wirtschaftsminister steht aber für den 14. Juni 2013 an. Der
Vorschlag der Europäischen Kommission darf in seiner ursprünglichen
Fassung nicht verabschiedet werden, sondern muss - wie in der
Vergangenheit - eine generelle Ausnahme für Medien und Kultur
beinhalten!

Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrats im Internet:
www.wdr-rundfunkrat.de



Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat(at)wdr.de
Tel: 0221/220-5600

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Datum: 23.04.2013 - 15:51 Uhr
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