InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kein Anspruch auf Ethikunterricht an Grundschulen

ID: 858396

Mutter stellt Antrag beim Kultusministerium

(PresseBox) - Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass Eltern keinen Anspruch auf das Angebot von Ethikunterricht in der Grundschule haben.
Die Klägerin, alleinerziehende Mutter von drei Kindern, beantragte beim Kultusministerium die Einführung von Ethikunterricht an Grundschulen. Ihre drei Kinder gehören keiner Konfession an und nur zwei der Kinder gehen bereits zur Schule. Sie beklagte, dass es keinen Ersatz für den Religionsunterricht gebe, ihre Kinder aber einen Anspruch auf ethisch-moralische Bildung hätten...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hochwertige schwäbische Spezialitäten ordern Exklusiv in DAS NEUE BLATT: Dietmar Schönherr (86) - Er weint um seine große Liebe Vivi Bach
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.04.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 858396
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Mannheim


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kein Anspruch auf Ethikunterricht an Grundschulen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ArenoNet Services GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ArenoNet Services GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.285
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 46


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.