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Ausschreibung von spectrumK und DAK-Gesundheit zum Wirkstoff Tacrolimus bekommt erneut Recht

ID: 854881

(ots) - Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf
bestätigte am 10. April 2013 die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung der
DAK-Gesundheit und des Berliner Gesundheitsdienstleisters spectrumK
und schließt sich damit dem bereits erwirkten Beschluss vom 26.
Oktober 2012 durch die Zweite Vergabekammer des Bundes an. Die
Astellas Pharma GmbH ein pharmazeutisches Unternehmen, welches ein
sogenanntes "Critical Dose Drug" mit dem Wirkstoff Tacrolimus
herstellt, hatte Beschwerde eingelegt, dass Rabattverträge in diesem
Bereich rechtlich problematisch und im Fall des konkreten Medikaments
unzulässig seien.

Kritisiert wurde, dass die ausgeschriebenen Rabattverträge zu
einem unkontrollierten Austausch des Medikaments und damit zu einer
Gefährdung von gesetzlich Versicherten führen würden.

Die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf ist eindeutig und
erklärt in der Begründung, dass zur Frage der Austauschbarkeit das
Verordnungsverhalten der Ärzte entscheidend sei. So könne man davon
ausgehen, dass die Ärzte sich bei der Verordnung von
Critical-Dose-Wirkstoffen auch im Rahmen eines Rabattvertrages
standesgerecht - also nach den Regeln der Kunst - verhalten. Der
Antrag wurde vollumfänglich zurückgewiesen und dem Pharmaunternehmen
auch die Kostentragungspflicht für das Verfahren auferlegt
(Aktenzeichen VII-Verg 46/12).

Dieses erneut positive Urteil bestätigt den Krankenkassen ihr
etabliertes und erfolgreiches Ausschreibungsverfahren im
Arzneimittelbereich.



Pressekontakt:
DAK
Dr. Ronald Meurer
Telefon: 040-239 617 26
Email: ronald.meurer(at)dak.de
www.dak.de

spectrumK GmbH
Grit Klickermann
Telefon 030-212 336 157
Grit.Klickermann(at)spectrumK.de
www.spectrumK.de



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Datum: 17.04.2013 - 12:15 Uhr
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