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Anspruch von Landesbeamten auf Hinausschiebung des Ruhestands

ID: 854583

Sonderschuldirektor will nicht in Ruhestand

(PresseBox) - Der VGH lehnte die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) ab, welches den Eintritt eines Beamten in den Ruhestand begehrte.
Der Kläger ist Sonderschuldirektor im Regierungsbezirk Freiburg. Sein erster Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2012 hatte Erfolg. Den zweiten Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2013 lehnte das Regierungspräsidium Freiburg ab...
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Datum: 17.04.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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