Anspruch von Landesbeamten auf Hinausschiebung des Ruhestands
ID: 854583
Sonderschuldirektor will nicht in Ruhestand
(PresseBox) - Der VGH lehnte die Berufung des Landes Baden-Württemberg (Beklagter) ab, welches den Eintritt eines Beamten in den Ruhestand begehrte.
Der Kläger ist Sonderschuldirektor im Regierungsbezirk Freiburg. Sein erster Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2012 hatte Erfolg. Den zweiten Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestands bis zum 31. Juli 2013 lehnte das Regierungspräsidium Freiburg ab...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.04.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 854583
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Mannheim
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Anspruch von Landesbeamten auf Hinausschiebung des Ruhestands"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ArenoNet Services GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




