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Muss Schwangerschaftsvertretung dem Arbeitgeber die eigene Schwangerschaft mitteilen?

ID: 845673

Auskunftüber Schwangerschaft auch bei befristeten Verträgen nicht erforderlich

(PresseBox) - Bei Vorstellungsgesprächen muss eine Frau nicht die Frage beantworten, ob sie bereits bei Stellenantritt schwanger ist. Sie muss auch keine Auskunft über ihre Absichten zur Familienplanung geben. Wie aber sieht es im Fall einer Schwangerschaftsvertretung aus? Ist es hier ein Problem, wenn eine schwangere Frau eine Stelle als Schwangerschaftsvertretung antritt? Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte dazu und stärkte die Rechte von Frauen...
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Datum: 03.04.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 845673
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