Osterferien mit dem Auto: Genauüber Verkehrsregeln in anderen Ländern informieren / TÜV Rheinland: Unwissen schützt nicht vor Strafe
(ots) - Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, um sich im
Ausland zu erholen, muss einiges beachten. Generell gilt immer: "Erst
über Verkehrsregeln des Landes schlau machen, bevor es mit dem Auto
in den Urlaub geht. Denn Unwissen schützt nicht vor Strafe", erklärt
Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. Informieren
können sich Reisende am besten über die jeweiligen Botschaften,
Automobilclubs oder die Fremdenverkehrsämter.
In einigen Ländern müssen Fahrer neben einem generellen Tempolimit
auf Autobahnen und Schnellstraßen, je nach Tageszeit und
Wetterbedingungen abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen
beachten. In manchen Ländern wie zum Beispiel Dänemark muss ganztägig
mit Abblendlicht gefahren werden. Und vor allem bei Alkoholdelikten
greifen einige Länder hart durch. In Italien beispielsweise sind die
Vollzugsbeamten dazu berechtigt, bei mehr als 1,5 Promille Alkohol im
Blut das entsprechende Gefährt zu beschlagnahmen und zu versteigern.
Auch im beliebten Urlaubsland Spanien sind die Behörden in dieser
Beziehung wenig tolerant. Wer dort das Tempolimit um 60 km/h
überschreitet oder mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut erwischt
wird, muss mit einem Gefängnisaufenthalt von mindestens drei Monaten
rechnen.
Mit dem Handy am Steuer sollte man im Ausland mindestens genauso
vorsichtig sein wie in Deutschland. In Deutschland müssen
Verkehrssünder, die mit Handy am Ohr erwischt werden, mit einer
Geldstrafe von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in
Flensburg rechnen. "Im Ausland ist mit wesentlich höheren Geldstrafen
zu rechnen. In Spanien ist sogar die Benutzung eines Headsets
untersagt", erläutert Sander.
Auch Warnwesten für Autofahrer sind in vielen Ländern gesetzlich
vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem Österreich, Belgien,
Luxemburg, Frankreich und Italien. "Eine Warnweste würde ich jedem
Autofahrer auch in Deutschland empfehlen. Auch wenn es hier keine
gesetzliche Pflicht gibt", fügt Sander an. Die Westen müssen der DIN
EN 471 entsprechen und sind zum Preis von 3,20 Euro an allen 220
Servicestationen von TÜV Rheinland erhältlich.
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Datum: 22.03.2013 - 10:00 Uhr
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