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Assoziierungsabkommen zwischen EU und Ukraine: das fortgeschrittenste der EU

ID: 839739

(ots) -
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU ist das
progressivste Abkommen, das die EU jemals ausgearbeitet hat. Dies
erklärte Juan Manuel Vilaplana López, politischer Berater der
Delegation der Europäischen Union in der Ukraine. Er merkte an, dass
das Dokument mit der politischen und wirtschaftlichen Integration der
beiden Parteien verknüpft sei.

Laut telegraf.com.ua habe Juan Manuel Vilaplana López im Rahmen
seiner Rede auf der Konferenz EU-Ukraine: A Chance for a Common
Future daran erinnert, dass neben der Unabhängigkeit des
Justizsystems der Ukraine auch das Ende der selektiven Justiz im Land
zu den Bedingungen für eine Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens
(AA) zähle. López ergänzte, dass das Dokument alle Voraussetzungen
der europäischen Gesetzgebung erfülle.

Im Januar 2013 wiesen bereits der deutsche und französische
Botschafter in der Ukraine auf die Einzigartigkeit des
Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine hin. Christoph
Weil, der deutsche Botschafter in der Ukraine, erklärte in einem
Interview mit der ukrainischen Tageszeitung Den, dass das
Assoziierungsabkommen einzigartig sei. Er ergänzte, dass die Ukraine
für die EU ein wichtiges Land sei und über riesiges Potenzial
verfüge.

Laut Alain Remy, dem französischen Botschafter in der Ukraine, der
gemeinsam mit seinem deutschen Kollegen interviewt wurde, sei das
Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine das
fortgeschrittenste Abkommen, das die EU einem Drittland vorlegen
könne, um eine Kooperation in allen Bereichen zu koordinieren. Das
Assoziierungsabkommen räume der Ukraine im Hinblick auf ihre
Beziehungen zur EU erhebliches Entwicklungspotenzial ein, erklärte
er. Im Zuge des Interviews erinnerten beide Diplomaten auch daran,
dass ihre Länder die Unterzeichnung des Abkommens unterstützten.





EUobserver wurde zuvor darüber informiert, dass die Tschechische
Republik, Litauen, Polen und die Slowakei ihre Bereitschaft
signalisiert hätten, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine im
Zuge des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft im litauischen
Vilnius im November 2013 zu unterzeichnen.

Das Assoziierungsabkommen besteht aus zwei Abschnitten: Ein Teil
regelt Fragen bezüglich der politischen Assoziierung und ein weiterer
betrifft die wirtschaftliche Integration, namentlich die Schaffung
einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone. Neben Fragen
bezüglich des politischen Dialogs sowie der politischen Reform,
Assoziierung und Kooperation im Bereich der Aussen- und
Sicherheitspolitik regelt das Dokument auch offene Fragen in den
Bereichen Wettbewerb, Zoll, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche
Auftragsvergabe, Services und nachhaltige Entwicklung.

Die Assoziierungsgespräche zwischen der Ukraine und der EU
begannen im März 2007. Nach insgesamt 21 Verhandlungsrunden brachten
beide Parteien die Verhandlungen am 19. Dezember 2011 zum Abschluss.



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bzw. news(at)wnu-ukraine.com bitte direkt mit Maria Ivanova,
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Datum: 21.03.2013 - 17:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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