Geänderte Straßenverkehrsordnung: Runter vom Gas bei Gefahrenzeichen - Bußgeld droht / R+V-Infocenter: Viele Neuregelungen zum 1. April - Höhere Bußgelder auch für Falschparker und Radfahrer
(ots) - Gefährliche Kurve, starkes Gefälle oder
Wildwechsel: Ab 1. April sollten Autofahrer bei Gefahrzeichen vom Gas
gehen. Sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. "Die
Straßenverkehrsordnung schreibt jetzt eindeutig vor, dass Autofahrer
an angekündigten Gefahrenstellen ihre Geschwindigkeit verringern
müssen", so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V
Versicherung. "Wer beispielsweise rasant in eine scharfe Kurve fährt,
kann im Zweifel nicht schnell genug bremsen und gefährdet damit sich
und andere." Auch wenn es keine vorgeschriebene
Geschwindigkeitsbegrenzung gibt: Autofahrer müssen ihr Fahrzeug
ständig unter Kontrolle haben und bei Gefahr schnell anhalten können,
so die Straßenverkehrsordnung. Falschparken wird ebenfalls spürbar
teurer, und für Fahrradfahrer gelten höhere Bußgelder und einige neue
Regeln.
Die Parkzeit um eine gute halbe Stunde überziehen: Bisher kostet
das fünf Euro. Künftig ist das Verwarnungsgeld mit zehn Euro doppelt
so hoch. Wer die Parkdauer noch länger überschreitet, muss ebenfalls
tiefer in die Tasche greifen als bisher. Ab drei Stunden Überziehung
zahlen Falschparker künftig sogar 30 Euro, warnt das R+V-Infocenter.
Weitere Änderungen zum 1. April 2013:
- Höhere Verwarnungsgelder für Fahrradfahrer: Wer nicht auf dem
Radweg fährt oder in falscher Richtung unterwegs ist, muss
künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet
Radfahrer dann ebenfalls 20 Euro. Bis zu 35 Euro bezahlen
Radler, die falsch in eine Einbahnstraße abbiegen. Wer in der
Fußgängerzone nicht absteigt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15
und 30 Euro rechnen.
- Fahrradfahrer dürfen Radwege auf der linken Straßenseite nur
noch nutzen, wenn Schilder dies erlauben. Zudem gelten Ampeln
jetzt auch für Radfahrer, sofern es keine speziellen
Lichtzeichen für Radler gibt. In Fahrradstraßen gilt für alle
Verkehrkehrsteilnehmer ein Limit von 30 km/h.
- Motorräder dürfen tagsüber jetzt wahlweise mit Tagfahrlicht oder
Abblendlicht fahren. Nachts und bei schlechter Sicht müssen
Motorradfahrer das Abblendlicht einschalten.
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Datum: 15.03.2013 - 11:15 Uhr
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