Haftet gesetzliche Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter?
Amtspflichtverletzung der Krankenkasse
(PresseBox) - Welche Folgen hat es für eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn ihre Mitarbeiter falsche Aussagen zum Leistungsumfang gemacht haben? Konkret ging es um eine Frau, die ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung hatte. Nach diesem Gespräch wechselte sie zu dieser Versicherung, da sie von deren Leistungen überzeugt war. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter ihr zugesichert hatte, dass durch die Krankenversicherung sämtliche Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt sein würden. Die Krankenkasse erklärte aber, dass dies nicht so sei und dass die Kosten der Klägerin ?nicht erstattungsfähig und medizinisch nicht erforderlich? seien...
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Datum: 11.03.2013 - 11:31 Uhr
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