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Kaputte Scheibe, Kratzer im Wagen: Geht es den Eltern an den Kragen?

ID: 824379

(ots) - Versicherungsschutz für deliktsunfähige Kinder in
der privaten Haftpflichtversicherung - Hierauf sollten Eltern achten:

Der fünfjährige Lukas schrappt mit dem Fahrrad an Nachbars neuem
Auto vorbei, die vierjährige Sophie kleckert Kirschsaft bei einer
Freundin auf den teuren Teppich, der sechsjährige Leon schießt den
Fußball in Bäckers Scheibe. Von jetzt auf gleich ist es passiert, der
Ärger groß und die Frage nach der Haftung strittig. Eltern denken:
"Kein Problem, das zahlt die Haftpflichtversicherung." So wiegen sich
viele Eltern in Sicherheit, doch nicht alle privaten
Haftpflichtversicherungen decken diese Schäden ab. "Denn Kinder wie
Lukas, Sophie und Leon sind unter 7 Jahren und damit nicht
deliktsfähig. Das heißt, sie haften nicht für die Schäden, die sie
bis zum 7. Geburtstag anrichten. Und das gilt auch für die Eltern,
wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind", erläutert Andreas
Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung
in Hamburg.

Rein juristisch bleiben also Nachbar, Freundin und Bäcker auf dem
Schaden sitzen, wenn ein Kind unter sieben Jahren ihn verursacht hat.
Den Eltern ist es in der Regel peinlich, sie fühlen sich moralisch
verpflichtet den Schaden zu ersetzen oder Streit ist vorprogrammiert.
Doch die Eltern der drei Kinder haben Glück. Denn sie haben eine
Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung. So
sind beim Tarif Direkt Plus Schäden von deliktsunfähigen Kindern bis
10.000 Euro (Selbstbehalt von 150 Euro) gedeckt, mit dem Tarif Direkt
Max sogar Schäden bis 20.000 Euro (ohne Selbstbehalt) mitversichert.

Andreas Hackbarth empfiehlt deshalb Eltern, ihre private
Haftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls die Haftung
für deliktsunfähige Kinder in den Versicherungsschutz einzuschließen.




Dann gibt´s auch keinen Ärger mit den Nachbarn & Co.

Mehr Infos auf www.grundvers-direkt.de



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20095 Hamburg
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Datum: 28.02.2013 - 09:32 Uhr
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