Mehrkosten durch Umbuchungen auch bei Kurzreisen
Ein bekanntes Problem: die Kurzreise oder Wochenendreise ist Monate im Voraus gebucht und dann kommt doch etwas dazwischen, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Viele Reisende haben in solchen Situationen festgestellt, dass eine Umbuchung auch bei Kurzreisen oft mit Mehrkosten und anderen Problemen verbunden ist.
(IINews) - Ein bekanntes Problem: die Kurzreise oder Wochenendreise ist Monate im Voraus gebucht und dann kommt doch etwas dazwischen, sei es aus privaten oder beruflichen Gründen. Viele Reisende haben in solchen Situationen festgestellt, dass eine Umbuchung auch bei Kurzreisen oft mit Mehrkosten und anderen Problemen verbunden ist.
Umbuchung oder Stornierung
Allerdings ist nicht jede Änderung der Reisemerkmale auch gleiche eine Umbuchung. Diese liegt vor, wenn der gewünschte Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft oder Art der Beförderung verändert wird. Im Gegensatz dazu liegt bei einer Streichung von Teilleistungen keine Umbuchung, sondern eine Stornierung vor, die mit ebenfalls mit weiteren Kosten verbunden ist. AGB´s in denen ein Veranstalter eine Umbuchung als fiktiven Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung ansieht und damit Stornierungskosten ansetzt, sind nicht zulässig. Eine Ausnahme ist dabei eine gesetzte Umbuchungsfrist, die auch bei Anbietern von Kurzreisen zu finden ist.
Ersatzreisende
Ist eine Reiseteilnehmer zum Urlaubszeitpunkt verhindern, kann eine Ersatzperson für ihn einspringen. Diese übernimmt die Rechte und Pflichten des ursprünglich Reisenden und kann nur bei triftigen Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Die bei der Umbuchung entstehenden Mehrkosten sind von den Reisenden zu tragen. Dabei darf die dafür angesetzte Pauschale nicht willkürlich vom Veranstalter festgelegt werden, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2-24 T 1/12). In dem vorliegenden Fall verlangte der Veranstalter für die Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson Umbuchungsgebühren in Höhe von 1882 Euro. Der Verbraucherzentrale in Sachsen zufolge, ist eine Pauschale von bis zu 30 Euro pro Reise, also auch bei Kurzreisen, angemessen. Sollte keine passende Ersatzperson für die Reise gefunden werden, besteht nur die Möglichkeit von dem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
Umbuchungsversicherungen
Einen Schutzschirm vor Mehrkosten durch Umbuchungen bieten verschiedenen Versicherungspakete auch für Kurzreisen. Doch hier gilt es einiges zu beachten: Die Schutzpakete bestehen meist aus zwei Einzelversicherungen: der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchsversicherung. Zusätzlich kann bei einigen Versicherern einen Schutz vor Umbuchungskosten gebucht werden. Allerdings trägt eine separate Umbuchungsversicherung meist nur etwa 10 Prozent des Reisepreises. Alle darüber liegenden Beträge sind vom Reisenden zu tragen. In vielen Fällen ist die Reiseumbuchungsversicherung aber in der Reiserücktrittsversicherung enthalten, da eine Umbuchung, unabhängig davon, ob es sich um einen Kurzurlaub handelt, für den Versicherer meist günstiger ist als eine Stornierung.
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Datum: 25.02.2013 - 09:20 Uhr
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