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Unzumutbarer Geruch / Haussanierung als außergewöhnliche steuerliche Belastung (BILD)

ID: 821608


(ots) -
Wenn von einer Immobilie eine konkrete Gesundheitsgefährdung
ausgeht, dann hat der Eigentümer eine Chance, dass der Fiskus die
Kosten für eine Sanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich
anerkennt. Nicht jede Geruchsbelästigung reicht allerdings dafür aus.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss es sich
schon um erhebliche Folgen handeln. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI
R 21/11)

Der Fall:

"Muffig" und "modrig", so wurde der Geruch in einem Fertighaus
beschrieben. Besucher gaben an, dass sie nach einem Aufenthalt in der
Immobilie ihre Kleidung hätten waschen oder für mehrere Stunden an
die frische Luft hängen müssen. Ursache der extremen
Geruchs-Belästigung war nach Ansicht von Fachleuten ein
Holzschutzmittel, das bei der Errichtung des Gebäudes verwendet
worden war. Die Eigentümer sahen sich gezwungen, eine Sanierung
durchzuführen. Das verschlang insgesamt fast 33.000 Euro.

Das Urteil:

So lange es sich nicht um übliche Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen handelt, können derartige Ausgaben als
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, beschied der
Bundesfinanzhof. Allerdings muss eine konkrete Gesundheitsgefährdung
und eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegen. Sollten
Beseitigungsansprüche gegen einen Dritten bestehen, müssen zunächst
diese durchgesetzt werden.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de



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Datum: 25.02.2013 - 09:00 Uhr
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