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Verkehrsunfall: Zeugen müssen als Beteiligte vor Ort bleiben / TÜV Rheinland: Zuerst Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern / Pflicht zur Ersten Hilfe

ID: 820577

(ots) - Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und
plötzlich kracht's. "Alle Unfallbeteiligten müssen am Ort bleiben und
ihre Personalien austauschen. Dazu zählen auch Zeugen. Wer sich
unerlaubt entfernt, macht sich strafbar", erklärt TÜV
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Bei einem Crash mit
Verletzten, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder
Verdacht einer Straftat wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch immer die
Polizei (Notruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Notruf 112)
benachrichtigen. Falls kein Mobiltelefon zur Hand sein sollte: Auf
Autobahnen und Bundesstraßen markieren die Pfeile an den Leitpfosten
die Richtung zur nächstgelegenen Notrufsäule. Hilfreich ist dabei das
so genannte W-Schema: Wer ruft an? Wo ist was geschehen? Was ist
geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der
Verletzung liegt vor?

Höchste Priorität hat für die Helfer die eigene Sicherheit:
Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Warnblinkanlage und
nachts das Standlicht einschalten. Warnwesten sind zwar in
Deutschland für Privatpersonen nicht vorgeschrieben, sollten aber
immer griffbereit im Fahrzeuginnenraum sein. Es gibt sie für 3,20
Euro bei allen TÜV Rheinland-Prüfstellen. Anschließend sofort die
Fahrbahn verlassen und an einem sicheren Ort, zum Beispiel hinter
einer Leitplanke, Schutz suchen. Warndreieck und - soweit vorhanden -
Warnleuchte in ausreichender Entfernung aufstellen: Auf Landstraßen
mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter. Zur Ersten Hilfe ist
jeder verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im
Verbandskasten des Autos befinden sich die wichtigsten
Verbandsmaterialien. Bei Bagatellschäden die Unfallstelle
unverzüglich räumen. Vorher jedoch zur Beweissicherung ein Protokoll
und eine Skizze mit den Fahrzeugpositionen sowie Übersichtsfotos aus




mehreren Perspektiven anfertigen.

"Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann zur Durchsetzung
seiner Rechte einen Anwalt einschalten. Bei Fahrzeugschäden über
1.000 Euro empfiehlt es sich zudem, einen unabhängigen
Sachverständigen - etwa von TÜV Rheinland - mit einem Unfallgutachten
zu beauftragen. Damit wird von neutraler Seite der genaue Schaden
ermittelt. Die Kosten für Anwalt und Gutachter erstattet die
Versicherung des Unfallverursachers", betont TÜV Rheinland-Fachmann
Hans-Ulrich Sander.



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Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
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Datum: 22.02.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 820577
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Kategorie:

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