InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Keine Haftung bei dunkler Kleidung

ID: 819686

(LifePR) - Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht eine rote Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt und wird dabei von einem Autofahrer erfasst, so haftet er in Gänze selbst. Eine sonst übliche Haftung des PKW-Fahrers wurde in diesem Fall vollumfänglich verneint.
In dem konkreten Fall war der Kläger abends gegen 22.24 Uhr als Fußgänger unterwegs und hatte dabei ein Rotlicht zeigende Fußgängerampel missachtet.
Aufgrund der dunklen Bekleidung und des spontanen Überquerens der Straße erkannte der herannahende Autofahrer den Fußgänger nicht rechtszeitig und fuhr diesen mit seinem PKW an. Der Fußgänger erlitt bei diesem Unfall erhebliche Verletzungen und klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das zuständige Landgericht wies die Klage in erster Instanz ab. Ein eingeholtes Gutachten bestätigte, dass der Fußgänger die Straße einige Meter hinter der Fußgängerfurt überquert und dabei die Rotlicht anzeigende Fußgängerampel missachtet hatte. Der beklagte PKW-Fahrer war zum Unfallzeitpunkt deutlich weniger als die erlaubten 50 km/h gefahren, so dass ihm kein Verschulden vorzuwerfen war. Das Oberlandesgericht Saarbrücken als Berufungsgericht bestätigte laut ARAG Experten das Urteil des Landgerichts (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 200/10).



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Küstenorte und Wüstenlandschaften: Liebe geht durch den Wagen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.02.2013 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 819686
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 109 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine Haftung bei dunkler Kleidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten? ...

Der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von der Lebensmittelindustrie, nach möglichst unbehandelten Lebensmitteln und nach einem Leben näher an der Natur wächst seit Jahren. Immer mehr Menschen bauen daher eigenes Gemüse an, bepflanzen Kräuterhochb ...

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten? ...

Darf jeder Hühner halten – und das überall?Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich ist die private Hühnerhaltung erlaubt. Hühner gelten rechtlich als Kleintiere und dürfen daher in reinen und allgemeinen Wohngebieten gehalten werden. Allerdings i ...

Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können ...

Geschichten prägen unser Weltbild. Genau darum geht es auch am Weltgeschichtentag am 20. März. Doch während manche Geschichten Menschen verbinden und Wissen weitergeben, können andere Gerüchte in Umlauf bringen und für Verunsicherung sorgen. Da ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 79


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.