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Hahn Rechtsanwälte: Nach Großrazzia bei der S&K-Gruppe Schadensersatz prüfen lassen

ID: 818967

(ots) - Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.200
Ermittlern wurden gestern unter anderem die Verantwortlichen der
S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer verhaftet. Der Vorwurf:
Untreue und schwerer Betrug. Die Staatsanwaltschaft spricht von dem
Verdacht des planmäßigen und groß angelegten Betrugs in Form eines
sogenannten Schneeballsystems mit der Folge, dass aller Voraussicht
nach tausende Anleger geschädigt wurden. Nach Aussagen der Ermittler
zeichne sich ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe ab.

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich schnell gehandelt und
konnte nach Justizangaben bei S&K schon Vermögenswerte von über 100
Millionen Euro sichern, darunter Bankkonten und Immobilien. Das
Vermögen steht unter anderem den geschädigten Anlegern als
Haftungsmasse zur Verfügung. "Geschädigte Anleger sollten daher in
jedem Fall sehr zeitnah Schadensersatzansprüche prüfen lassen", sagt
der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft,
dessen Kanzlei zahlreiche Ansprüche unter anderem für geschädigte
Privatanleger erfolgreich hat durchsetzen können.

Im Fokus der Ermittlungen stehen mehrere Anlegerfonds mit einem
Gesamtvolumen von mehr als 100 Millionen Euro. Die betrügerisch
erlangten Anlegergelder wurden offenbar hauptsächlich für den
aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die
Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von
eigenen und verbundenen Unternehmen sowie für zweckwidrige
Objektfinanzierungen verwendet, heißt es in der Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft. Dabei sollen die Anlagegelder und -objekte in
großem Stil in das Eigentum von verbundenen Unternehmen,
beschuldigten Personen und deren Familienangehörigen verschoben
worden sein. Sie stünden daher den Anlegern und dem eigentlichen
Geschäftszweck nicht mehr zur Verfügung.





Anlageprodukte der S&K-Gruppe sind unter anderem Fonds-
beteiligungen wie die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft
mbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG und der
Nachfolgefonds, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, die
S&K Investment GmbH & Co. KG und die S&K Investment Plan GmbH & Co.
KG. Zu nennen sind dann noch Produkte der Asset Trust AG, die
potentiellen Interessenten anbot, sog. "Altkapitalanlagen" (z.B.
Lebensversicherungen, Bausparverträge, Fondsprodukte oder andere
Sparanlagen) zu verwerten, zu liquidieren oder - etwa in das Produkt
"Vario Trust" - neu anzulegen. Angesichts der aktuellen Ereignisse
empfiehlt es sich daher in jedem Fall, bei den S&K-Kapitalanlagen die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fachanwaltlich prüfen zu
lassen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt.
Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart tätig.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 20.02.2013 - 13:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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