Pflichten des Arbeitgebers in Sachen Arbeitskleidung
Die Gesetze den Arbeitsschutz betreffend sind in Deutschland sehr streng und klar geregelt, was für den Arbeitgeber bedeutet, dass er sehr viele Pflichten hat. Hierzu gehört vor allem das Gestellen der Arbeitsschutzkleidung, wie man sie auf http://www.arbeitshandschuh24.de kaufen kann. Dass die Überlassung der Schutzkleidung bei riskanten Tätigkeiten an die Mitarbeiter kostenlos zu erfolgen hat, ist in § 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG geregelt. wobei die Kostentragungspflicht von Seiten des Arbeitgebers nur in den gesetzlich angeordneten Fällen besteht. Wenn ein Arbeitnehmer Schutzkleidung aus persönlichen Sicherheitsgründen trägt, dann muss er die Kosten für die Beschaffung und die Reinigung selbst tragen.
(IINews) - Dies trifft zum Beispiel auch für Schusswesten im Streifendienst zu, die für diese Tätigkeit von einem Polizisten gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Die meisten Polizisten tragen allerdings aus eigenem Sicherheitsbewusstsein heraus die Schussweste, weil sie ja nicht wissen, was an der nächsten Straßenecke auf sie wartet. Ansonsten bestehen allerdings nur wenige Ausnahmen, die der Arbeitsschutz zulässt, wobei die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor Ort durch die Berufsgenossenschaften oder durch die Gewerbeämter kontrolliert wird. Wenn sich bei einer Prüfung herausstellt, dass es im Betrieb keine Zuverfügungstellung von Sicherheitskleidung gibt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld belegt. Dabei darf sich ein Arbeitnehmer sogar auch weigern wenn ihm die erforderliche gesetzliche Schutzkleidung versagt wird, die Arbeit nicht durchzuführen. Zu den Pflichten von einem Arbeitgeber gehört es in diesem Zusammenhang auch, dass er die Mitarbeiter hinsichtlich des Tragens der Schutzkleidung einweisen und letztlich auch kontrollieren muss. Des Weiteren zeichnet sich der Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, dass die Schutzkleidung einer ordnungsgemäßen Reinigung und Instandsetzung zugeführt wird. Die Reinigung hat idealerweise in einer Fachfirma zu erfolgen. Damit die Schutzkleidung wirklich schützt, muss sie nämlich auch vollständig funktionsfähig sein. Ausreichende Sicherheit wird nämlich nicht durch schadhafte oder stark verschmutzte Kleidung gewährleistet. Wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen verletzt, ist er vollumfänglich schadensersatzpflichtig.
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Datum: 19.02.2013 - 16:47 Uhr
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