Haftungsrisiko Schrottauto: Beim Verschenken auf Nummer sicher gehen / R+V-Infocenter: Bei Besitzerwechsel immer schriftliche Vereinbarung treffen - Beschenkter muss den Wagen fachgerecht entsorgen
(ots) - Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, das alte
Auto soll weg - am besten ohne zusätzliche Kosten. Ganz einfach,
denkt sich mancher Besitzer: Warum den Wagen nicht einfach zum
Ausschlachten verschenken? Doch ohne klare schriftliche Regelung kann
das teuer werden. "Stellt der Beschenkte das Fahrzeug anschließend
einfach irgendwo ab, droht dem früheren Besitzer eine Anzeige wegen
umweltgefährdender Abfallentsorgung", warnt Karl Walter, Kfz-Experte
beim Infocenter der R+V Versicherung.
Das Problem: Im Schrottauto befinden sich meist noch Schadstoffe
wie Motoröl und Bremsflüssigkeit. "Wer den Wagen einem Bastler
überlässt, muss daher sicher sein, dass dieser das Auto auch wirklich
ordnungsgemäß entsorgt", betont Walter. Sein Rat an Wagenbesitzer:
Der Beschenkte sollte unterschreiben, dass er das Auto fachgerecht
verwertet und alle Kosten trägt. Wer den neuen Besitzer nicht kennt,
sollte sich zudem den Ausweis des Interessenten zeigen lassen.
Am besten wenden sich Eigentümer von Altautos gleich an einen
anerkannten Fachbetrieb, empfiehlt das R+V-Infocenter. Diese
übernehmen den Altwagen in der Regel kostenlos oder bezahlen sogar
Geld dafür.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Besitzer sollten sich von dem zertifizierten Autoverwerter einen
Verwertungsnachweis geben lassen.
- Wichtig ist, den Wagen bei der Zulassungsstelle abzumelden. Dazu
sollte der Halter den Verwertungsnachweis, die abgeschraubten
Kennzeichen sowie den Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.
- Der Eigentümer kann auch die "Mitteilung über den Wechsel des
Fahrzeughalters" der Zulassungsstelle vom neuen Besitzer
unterschreiben lassen. Am besten auch die Ausweiskopie des neuen
Besitzers mit an die Zulassungsstelle schicken.
Pressekontakt:
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R+V-Infocenter
06172/9022-122
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Datum: 19.02.2013 - 13:15 Uhr
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