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Kalt erwischt: Welche Versicherungen bei ungewöhnlichen Frost- und Schneeschäden einspringen (BILD)

ID: 814079


(ots) -
Schneeballschlacht endet mit zerbrochenem Fester - Lkw verliert
Eisplatte und beschädigt nachfolgendes Fahrzeug - Unfall nach
herunterrutschender Schneedecke von Autodach. Die Wintermonate und
extreme Witterungsbedingungen können zu ungewöhnlichen Schadenfällen
führen. CosmosDirekt informiert, wer im Ernstfall zahlt.

Wenn der Winter die schöne weiße Pracht mit sich bringt, freuen
sich besonders Kinder auf eine schöne Schneeballschlacht. Doch nicht
selten kann hierbei eine Scheibe zu Bruch gehen. Auch Autobesitzer
können aufgrund eisiger Temperaturen mit unangenehmen Schadenfällen
konfrontiert werden. Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt, gibt Antworten auf Versicherungsfragen, die bei
Kundengesprächen im Winter immer wieder Thema sind.

Schneeballschlacht: Wer zahlt die kaputte Fensterscheibe?

Wenn der Nachwuchs unbeabsichtigt die Fensterscheibe des
Nachbarhauses mit dem Schneeball einschlägt, kann es für die Eltern
schnell teuer werden. Jedoch können Kinder unter sieben Jahren laut
Gesetz grundsätzlich nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht
werden. Und ist den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht
vorzuwerfen, bleibt der Geschädigte in der Regel auf den Kosten
sitzen, sofern er keine Hausrat-Glasversicherung abgeschlossen hat.
Tipp: Eltern müssen dann zwar rein juristisch nicht für Schäden
haften, die ihre Kinder anrichten, viele fühlen sich aber moralisch
verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Es empfiehlt sich daher, eine
Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, die in solchen Fällen
auf die Prüfung der Aufsichtsverletzung verzichtet.

Muss man die Schneedecke auf dem Autodach entfernen, bevor man
losfährt? Oder reicht es, wenn die Frontscheibe frei ist?

Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer für die




Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Dazu gehören auch
das Freikratzen der Scheiben und das Befreien des Autodachs von Eis
und Schnee. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und
Punkte in Flensburg, wenn er von der Polizei angehalten wird. Wird
durch vereiste Scheiben oder herabrutschenden Schnee die Sicht
behindert und kommt es zu einem Unfall, kann der Kaskoversicherer im
Schadenfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens
kürzen. Um sicherzugehen, sollten daher die Scheiben freigekratzt und
die Schneekapuzen vor jeder Fahrt entfernt werden.

Von einem Lkw stürzt eine Eisplatte auf das nachfolgende Auto. Wer
zahlt?

Für die Entfernung der Eisplatten vor Abfahrt ist der Lkw-Fahrer
selbst verantwortlich. Eine herabstürzende Eisplatte kann für andere
Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich werden und einen erheblichen
Schaden verursachen. Kommt es durch eine Eisplatte zu einer
Beschädigung an dem nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte
an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw oder die des Hängers
wenden. Wichtig als Nachweis: Wenn möglich, Kennzeichen des Lkw, Name
von eventuellen Zeugen und genauen Unfallort sowie -uhrzeit notieren.
Kann der Schadenverursacher nicht ermittelt werden, kommt für einen
Schaden an der Windschutzscheibe die Teilkaskoversicherung des
Geschädigten auf. Wird das Fahrzeug stärker beschädigt, kann der
Versicherungsnehmer dies über seine Vollkaskoversicherung geltend
machen.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipps-schadenfaelle-im-winter

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Datum: 13.02.2013 - 09:45 Uhr
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