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Telefonkosten als Werbungskosten ab einwöchigem Auswärtseinsatz steuerlich abziehbar

ID: 813312

Beruflich veranlasster Mehraufwand

(PresseBox) - Dürfen Berufstätige, die längere Zeit auswärts tätig sind, die Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen? Darüber musste der Bundesfinanzhof im zugrundeliegenden Fall entscheiden.
Telefonkosten sind als Werbungskosten abziehbar
Die Telefonkosten sind durchaus als Werbungskosten abziehbar, sobald die Auswärtstätigkeit eine Dauer von mindestens einer Woche umfasst...
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Datum: 12.02.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 813312
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