InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Grobe Beleidigung auf facebook kann zur Kündigung führen

ID: 811143

Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall

(PresseBox) - Facebook ist für viele Menschen mittlerweile fester Bestandteil der Freizeit geworden, wird als Kommunikationsmittel mit Freunden und Bekannten genutzt, aber auch, um die eigene Meinung kund zu tun. In diesem Fall war es so, dass ein Mann sich auch bezüglich seines Arbeitgebers beziehungsweise seiner Kollegen äußerte, indem er Beleidigendes schrieb. Der Mann wurde beispielsweise gegenüber Arbeitskollegen ausfallend, indem er sie als ?Speckrollen? und ?Klugscheißer? bezeichnete. Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer daraufhin. Ob das gerechtfertigt war, hatte das Arbeitsgericht Duisburg zu entscheiden...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Darf Deutsche Lufthansa Leiharbeiter als Kabinenpersonal beschäftigen? Pflegebedürftigkeit der Eltern: Müssen Kinder für Elternunterhalt aufkommen?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.02.2013 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 811143
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Mannheim


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 60 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grobe Beleidigung auf facebook kann zur Kündigung führen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ArenoNet Services GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ArenoNet Services GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 80


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.