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Darf Deutsche Lufthansa Leiharbeiter als Kabinenpersonal beschäftigen?

ID: 811142

Urteil des LAG Hessen

(PresseBox) - Für Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa gibt es eine Gruppenvertretung. Diese hatte dem Hessischen Landesarbeitsgericht eine Beschwerde vorgelegt. Sie richtet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollten sie erreichen, dass die Deutsche Lufthansa nur eigenes Kabinenpersonal beschäftigt. Stattdessen beschäftigt sie jedoch auch sogenannte Leih-Stewards und Leih-Stewardessen, also Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen aus Leiharbeitsunternehmen...
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Datum: 07.02.2013 - 11:27 Uhr
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