Steuerpflicht für ausländische Rennteams im Motorsport?
BFH zum Umgang mit Werbeleistungen
(PresseBox) - Rennsportveranstaltungen sind nicht nur vom Sport an sich geprägt. Vielmehr prägen Werbungen in Form von Firmenlogos und Ähnlichem auf den Fahrzeugen, Helmen und Anzügen der Fahrer für Unternehmen das Gesamtbild einer solchen Veranstaltung. Werbeleistungen nützen beiden Seiten: den werbenden Unternehmen und auch den Sportlern. Durch diese wird die Werbung getragen und vermittelt. Sie sind es, die ein entsprechend beschriftetes Fahrzeug fahren. Auch in diesem konkreten Fall war es so, dass ein deutsches Unternehmen auf Fahrzeugen, Helmen und Overalls eines ausländischen Motorsport-Rennteams warb, was infolgedessen zur sportlichen Darbietung des Rennteams gehört, dessen Name das deutsche Unternehmen wiederum nutzen darf. Wie aber ist mit solchen Werbeleistungen steuerrechtlich umzugehen? ...
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Datum: 07.02.2013 - 11:31 Uhr
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