Krankenkasse darf bei minderjährigen Vebrauchern keine Datenerhebung durchführen
ID: 811120
OLG untersagt Krankenkasse Datenerhebung bei minderjährigen Personen
(PresseBox) - Auch Krankenkassen wollen Verbraucher für sich gewinnen und suchen Wege, um das zu erreichen. Als Werbeaktionen nutzen sie auch Gewinnspiele. Wollen Personen an einem Gewinnspiel teilnehmen, müssen sie zum Beispiel eine Teilnehmerkarte ausfüllen. Auf diesem Wege werden Kontaktdaten, Geburtsdatum, Name und auch Unterschrift der Teilnehmer abgefragt...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.02.2013 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 811120
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Mannheim
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 67 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Krankenkasse darf bei minderjährigen Vebrauchern keine Datenerhebung durchführen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ArenoNet Services GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




