DER STANDARD-Kommentar: "Ehrenschutz für Steuerflüchtlinge" von
Andreas Schnauder
(ots) - Nun also auch Liechtenstein: Österreich hat mit dem
Fürstentum ein Steuerabkommen nach Schweizer Vorbild ausverhandelt.
Gegen einen vergleichsweise geringen Obolus bereinigen
Steuerflüchtlinge damit die schmutzige Vergangenheit, und Österreich
kann neuerlich mit monetärem Füllmaterial für die klaffenden
Budgetlücken rechnen. Diese moderne Form des Ablasshandels wirft
gleich mehrere moralische und Gerechtigkeitsfragen auf. Und
untergräbt darüber hinaus die EU-Bemühungen, die Steueroasen
Liechtenstein und Schweiz auszutrocknen.
Zugegeben: Jede Amnestie steht mit dem Gleichheitsgrundsatz auf
Kriegsfuß, werden doch den Sündern günstigere Konditionen offeriert
als den Steuerehrlichen. Unter gewissen Voraussetzungen könnte diese
Schieflage wieder korrigiert werden, beispielsweise wenn die Maßnahme
eine Präventivwirkung hätte oder die Nachlässe für die Vergangenheit
in Zukunft mehr Gerechtigkeit brächten. Das ist allerdings nicht der
Fall. Österreich verlangt von den Steuerflüchtlingen weder die
Offenlegung der hinterzogenen Gelder noch eine Repatriierung. Und
auch die neue Adresse der Schwarzgelder interessiert die heimische
Finanz nicht, wenn Vermögen noch vor Inkrafttreten der Steuerabkommen
in andere Oasen verschoben werden.
Völlig außer Acht bleiben mit den Deals andere mit
Steuerhinterziehung verbundene Delikte. Von Bawag über Buwog bis hin
zur Kärntner Hypo, Begas, MEL-Provisionen oder dem Fall
Gildemeister/Morscher: In allen (und vielen anderen) Fällen führen
die Geldspuren nicht nur nach Liechtenstein, vielmehr geht es um
weitere Verdachtsmomente, die wegen der völlig undurchsichtigen
Stiftungsgeflechte nur äußerst mühsam oder gar nicht zu beweisen
sind. Nicht nur der Fall Grasser zeigt, dass in Liechtenstein eine
Zunft blüht, deren Geschäftsbasis die Kombination karibischer
Briefkästen mit lokalen Strohmännern darstellt.
Wie sehr Österreich mit dem System kollaboriert, zeigt schon der
Umstand, dass das Land bis vor kurzem als Einziges über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein verfügte. Dank
EU-Mitgliedschaft konnten somit auch andere europäische "Anleger" ihr
Geld via Österreich im Fürstentum steuerlich optimieren - und wieder
zurückschicken. Liechtensteinischen Briefkästen folgten
österreichische, die wiederum für internationale Player attraktiv
sind.
Zahlreiche Konstruktionen wurden dabei im besten Einvernehmen mit der
österreichischen Finanz konzipiert. Der lasche Umgang mit der
Steuerhinterziehung im großen Stil verblüfft umso mehr, als die
Vorgangsweise der Behörden im Inland oft in die entgegengesetzte
Richtung weist. Kleine Betriebe oder einfache Lohnsteuerzahler können
von so einem solchen Schongang der Finanz nur träumen.
Gekoppelt mit dem eigenen Bankengeheimnis, das Finanzministerin Maria
Fekter mit Zähnen und Klauen verteidigen will, wandert Österreich auf
einem schmalen Grat. Wie durchsichtig die Politik ist, zeigt der
bevorstehende Steueraustausch mit den USA, während man die EU mit
ähnlichen Anliegen seit langem anrennen lässt. Offenbar muss wirklich
erst die Kavallerie ausrücken, um Österreichs Ehrenschutz für
vermögende Steuerflüchtlinge zu durchbrechen. Man darf schon gespannt
sein, mit welchen Argumenten Wien die Bevorzugung Washingtons in
Brüssel erklären wird.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.01.2013 - 18:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 802556
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
"Österreich blamiert sich mit US- und Liechtenstein-Abkommen neuerlich"; Ausgabe vom 25.1.2013 W
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"DER STANDARD-Kommentar: "Ehrenschutz für Steuerflüchtlinge" von
Andreas Schnauder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Standard (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).