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BGH-Entscheidung bestätigt Glücksspielregelung in Deutschland

ID: 802018

(ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH), Fragen zur Glücksspielregelung in
Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, erklären
die amtierenden Vorsitzenden des Deutschen Lotto- und Totoblocks,
Michael Burkert und Peter Jacoby:

"Der BGH bestätigt den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag und
sieht nach dem für heute erwarteten Beitritt des Landes
Schleswig-Holstein die Kohärenz in Deutschland nicht in Frage
gestellt. Durch Vorlage beim EuGH solle allerdings geklärt werden,
dass auch die in Schleswig-Holstein erteilten Konzessionen dem
Kohärenzgebot in Deutschland nicht im Wege stehen."



Pressekontakt:
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer
Leitung PR / Internet und Neue Medien / Strategie und Planung
-------------------------------
Saarland-Sporttoto GmbH
Federführende Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks

Telefon: 06 81 / 58 01-305
Telefax: 06 81 / 58 01- 5305
E-Mail: tschaefer(at)saartoto.de
www.saartoto.de

Geschäftsführer: Michael Burkert und Peter Jacoby
Aufsichtsratsvorsitzende: Ministerin Monika Bachmann
HR 4489, AG Saarbrücken



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Datum: 24.01.2013 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 802018
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