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Magic Media Company erhebt Klage vor dem Landgericht Köln gegen Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I

ID: 801536

(ots) - Klares Signal zur Unzulässigkeit von Film- und
Fernsehproduktionen am Standort Hürth

Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hat
vor dem Landgericht Köln Klage gegen den Immobilienfonds
Köln-Ossendorf-Hürth I GbR erhoben.

Ziel der Klageerhebung ist die Unterbindung der vertragswidrigen
Nutzung des ehemaligen Hürther Studiogeländes zum Studiobetrieb für
Film- und Fernsehproduktionen. Zusätzlich macht die MMC mit der Klage
Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfonds geltend.

Der MMC-Geschäftsführer André van Eijden stellt hierzu fest: "Die
Klageerhebung ist ein wichtiges Signal in den Markt. Durch die
Produktionsaktivitäten in Hürth sehen wir uns gezwungen, mit
gerichtlicher Hilfe dafür zu sorgen, dass die bestehenden
Vereinbarungen durch den Immobilienfonds eingehalten werden und am
Standort Hürth keine Produktionen mehr durchgeführt werden".

Die Klage ist mit dem Käufer der MMC, der in München ansässigen
Deutsche Unternehmensbeteiligungen AG (DUBAG) abgestimmt. Unabhängig
von der eingereichten Klage laufen die Gespräche zum Abschluss dieser
Transaktion weiter. Der Vollzug wird im ersten Quartal 2013 erwartet.

Hintergrund der Klageerhebung:

Grundlage der Klage ist der Mietvertrag zwischen MMC und dem
Immobilienfonds. Die MMC hatte das Gelände in Hürth ebenso wie das
Studiogelände in Köln-Ossendorf (Coloneum) langfristig von dem
Immobilienfonds angemietet. Der Mietvertrag für das Gelände in Hürth
wurde durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts durch den
Immobilienfonds mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Seitdem
konzentriert die MMC ihr Geschäft auf das Coloneum.

Im Gegenzug zu dem Sonderkündigungsrecht für das Gelände in Hürth
verpflichtete sich der Immobilienfonds, mit Auszug der MMC für einen




Zeitraum von fünf Jahren, also bis zum 31.12.2016, dort keinen
Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen mehr zuzulassen.

Dennoch hat der Immobilienfonds in der Folge das Hürther Gelände
an die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH (MPN) vermietet. Die
MPN nutzt das Hürther Gelände inzwischen zum Studiobetrieb für Film-
und Fernsehproduktionen. Damit verletzt der Immobilienfonds seine
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der MMC. Die MMC klagt nun
auf Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere
Unterbindung des Studiobetriebs in Hürth und auf Ersatz von Schäden,
die der MMC durch die vertragswidrige Nutzung des Geländes in Hürth
entstanden sind.

Am 12.07.2012 hatte die MMC in dieser Angelegenheit eine
einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds erwirkt (LG Köln,
Az: 32 O 280/12), die jedoch mangels Dringlichkeit des Antrags wieder
aufgehoben wurde. An der Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung
zwischen MMC und dem Immobilienfonds und der Vertragswidrigkeit des
Studiobetriebs in Hürth hatte das Landgericht Köln jedoch keine
Zweifel, dies brachte es auch in der mündlichen Verhandlung zum
Ausdruck.

Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC, erläutert: "Wir sind
zuversichtlich, mit der eingereichten Klage zukünftig juristisch
abgesicherte Klarheit zu erhalten, und dies nicht nur für die MMC,
den Produktionsstandort Coloneum in Köln-Ossendorf und die
Arbeitsplätze unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch
für die Produktionssicherheit der Medienbranche.

Für Produzenten und Sender ist die derzeitige Situation schwer zu
überblicken. Der Immobilienfonds gestattet der MPN, das Hürther
Gelände für den Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen zu
nutzen und anzubieten. Da dieses Angebot laut dem bestehenden
Mietvertrag zwischen der MMC und dem Immobilienfonds vertragswidrig
ist, werden Nutzer jedoch dem Risiko einer Produktionsgefährdung
ausgesetzt. Ich bin mir sicher, dass sowohl bisher vereinbarte als
auch zukünftige Studiovermietungen für Film- und Fernsehproduktionen
auf dem Hürther Gelände vom Gericht untersagt werden. Mit der Klage
möchten wir jetzt, nicht nur im Interesse von MMC selbst, sondern
auch zum Schutz von Produzenten und Sendern, klare Verhältnisse
schaffen."



Pressekontakt:
Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH
Hans-Jörg Seibold
Leiter PR & Marketing
Tel.: +49 (0) 221 250 1139
E-Mail: hans-joerg.seibold(at)mmc.de
Web: www.mmc.de

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Datum: 23.01.2013 - 15:35 Uhr
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