Geldeinzahlung auf Betriebskonto als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
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Tricksen um Steuern zu sparen bringt nichts!
(PresseBox) - Im zugrundeliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es sich um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten ( § 42 der Abgabenordnung) handelt, wenn man kurzfristig Geld auf ein betriebliches Konto einzahlt, falls dieses Vorgehen allein den Zweck verfolgt, eine mögliche Hinzuzählung nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes von nicht abziehbaren Schuldzinsen zu umgehen....
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Datum: 21.01.2013 - 09:27 Uhr
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