EU schützt ihre Bürger zu Tode
(ots) - Am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische 
Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für 
Tabakerzeugnisse. In diesem wurde erstmals die E-Zigarette - als 
nikotinhaltiges Erzeugnis - behandelt. Normiert werden soll eine 
Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine 
Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je 
Milliliter. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten als 
Arzneimittel zugelassen werden.
   Bei einer Höchstkonzentration von 4 Milligramm pro Milliliter 
dürfte die frei verkäufliche Einheit also höchstens einen halben 
Milliliter fassen.
   Was heißt das für die Konsumenten von E-Zigaretten?
   Aktuell verfügbare nikotinhaltige Liquids sind um einiges höher 
dosiert. Die meisten Verbraucher wählen ein Liquid zwischen 10 und 16
mg/ml, welches ohne Mengenbeschränkung frei am Markt erhältlich ist. 
Mit dieser und teils höherer Dosierung gelingt vielen Menschen der 
Umstieg vom Tabakrauchen aufs E-Dampfen zumeist mühelos, teilweise 
ohne je wieder eine Zigarette anzurühren.
   Doch nicht nur das Liquid an sich wäre betroffen. Auch die 
Gerätschaften werden in Mitleidenschaft gezogen. Eine der am Markt 
beliebtesten E-Zigaretten fasst mindestens 0,8 ml, leistungsfähigere 
Geräte sogar bis zu sechs Milliliter Liquid. Somit müsste jedenfalls 
mehr als eine Einheit genutzt werden, um den vorgesehenen Betrieb 
aufrecht zu erhalten - dies selbstverständlich von der Annahme 
ausgehend, dass Liquid flüssig in 0,5 Milliliter Einheiten vertrieben
wird. Auch das erscheint fraglich, zumal die Tabakindustrie mit 
vorgefertigten Kartuschen mit ebendieser Menge auf den Markt drängt.
   Um es mit einem Satz vergleichend zu Kaffee zu veranschaulichen: 
Das wäre so, als ob es nur noch 25-Gramm-Packungen koffeinreduzierten
Kaffee gäbe - Espresso wäre ganz verboten, normaler Kaffee 
apothekenpflichtig.
   Nüchtern betrachtet kommt dieser Vorschlag also einem Verbot des 
Dampfens gleich. Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual 
und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich
sein. Was bleibt ist ein völlig unbefriedigender Rest dessen, was 
e-Zigarettenkonsumenten als eine wesentlich weniger schädliche 
Alternative zum Tabakrauchen nutzen.
   Die Einstufung von nikotinhaltigen Produkten in einer 
Tabakrichtlinie entbehrt dabei einer fachlich korrekten Grundlage. 
Die Vermutung liegt nahe, dass die Pharmalobby mit ihren 
Rauchentwöhnungsprodukten in der EU ihre Pfründe sichern will. 
   Für Tabakprodukte besteht im Arzneimittelgesetz eine Ausnahme. Nun
ordnet man nikotinhaltige Produkte in die Tabakrichtlinie als 
verwandte Erzeugnisse ein, also müsste eigentlich auch die Ausnahme 
gelten. Aber die Ausnahme gilt nur für eine bestimmte Konzentration 
unter 4mg/ml. Und dies nennt man den Versuch einer Harmonisierung.
   Die Interessengemeinschaft E-Dampfen (http://www.ig-ed.org) , der 
erste deutschsprachige Verein zur Wahrung der Verbraucherinteressen 
auf diesem Gebiet, fordert daher in einer aktuell laufenden 
Online-Petition, Nikotin als Genußmittel anzuerkennen und ohne neue 
Dosierungsbeschränkung weiter frei zu handeln.
   In Europa nutzen circa 7 Millionen Menschen E-Zigaretten statt 
Tabakwaren. Diese Menschen berichten übereinstimmend von einem 
besseren Wohlbefinden als bei Tabakkonsum, auch jüngere 
Untersuchungen beweisen, dass Elektrisches Rauchen den menschlichen 
Körper um den bis zu 1400-fach niedrigeren Schadstoffwert im 
Vergleich zum Tabakrauch belastet.
   Vor diesen harten Fakten verschließen jedoch die 
EU-Gesundheitsbehörden Ihre Augen. Dem Vernehmen nach geht es der EU 
darum, die europäische Volksgesundheit stärken zu wollen - warum dann
allerdings reines Nikotin, dessen angebliches Sucht- und 
Gefährdungspotential bisher nirgendwo schlüssig bewiesen wurde, in 
einer Tabakproduktrichtlinie auftaucht sorgt für Wut und Enttäuschung
unter den "Dampfern", wie sie sich selbst nennen. Die meisten 
befürchten, wieder zurück zum Tabakrauchen getrieben zu werden - mit 
den bekannten Auswirkungen auf die Gesundheit.
Pressekontakt:
Markus Kämmerer, Pressesprecher Interessengemeinschaft E-Dampfen
1. Vorstand: Roland Schreiber
2. Vorsitzende: Gina Alt
Carl-Benz-Str.2a
78239 Rielasingen
presse(at)ig-ed.org
m.kaemmerer(at)ig-ed.org
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.01.2013 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 799236
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 174 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EU schützt ihre Bürger zu Tode"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Interessengemeinschaft E-Dampfen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




