Keine gütliche Einigung mit der ehemaligen IHK-Geschäftsführerin Renate Rabe
Vergleichsvorschlag des Landgerichts Heilbronn
(PresseBox) - Ein Vergleich mit der Maßgabe, dass sowohl die Kündigung als auch die erhobenen Vorwürfe für gegenstandslos erklärt werden sollen, wie von der Rechtsvertretung von Renate Rabe gefordert, ist in Anbetracht der gravierenden Vorfälle für die IHK Heilbronn-Franken nicht diskutabel.
Das Landgericht Heilbronn hatte in seiner Sitzung vom 8. Janu-ar 2013 einen Vergleich zwischen der ehemaligen IHK-Geschäfts-führerin Renate Rabe und der IHK Heilbronn-Franken angeregt.
Diese Medien-Info kann auch per Internet abgerufen werden unter www.heilbronn.ihk.de/pressemitteilungen.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.01.2013 - 07:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 795994
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Heilbronn
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine gütliche Einigung mit der ehemaligen IHK-Geschäftsführerin Renate Rabe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




