DER STANDARD-Kommentar "Deutliches Zeichen"
(ots) - Was musste sich die heimische Justiz in den
vergangenen Jahren nicht alles anhören. Dass sie wenig Interesse
habe, einem Korruptionsverdacht überhaupt nachzugehen. Dass man die
Verfahren gemütlich angehe und es jahrelang dauere, falls überhaupt
Anklage erhoben werde. Dass im Hintergrund da auch vielleicht das
ministerielle Weisungsrecht eine Rolle spiele. Alles durchaus valide
Punkte. Bis Montagnachmittag, als Georg Olschak, Vorsitzender im
Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser, ein deutliches Zeichen
gesetzt hat. Vier Jahre unbedingte Haft für einen Unbescholtenen sind
nicht ohne. Ob die Strafe in der zweiten Instanz hält, muss sich erst
weisen. Aber fest steht, dass Olschak genau begründet hat, wie der
Schöffensenat zu diesem Urteil gekommen ist - mit durchaus starken
Worten. Leichtfertigkeit und Voreingenommenheit kann man dem Juristen
nicht vorwerfen. Er zitiert sogar britische Gesetze aus dem Jahr
1889. Interessanterweise sind die fast gleichlautend mit unseren
heutigen. Das Problem der Korruption ist natürlich kein neues. Aber
damals gab es noch keine professionellen Lobbying-Firmen - vor allem
nicht solche im Besitz von Politikern. Es ist genau diese
unappetitliche Verquickung, die bei Ernst Strasser so exemplarisch
ist. Politiker, die stets auf der _Suche nach einer
Geschäftsmöglichkeit sind, bekommen mit diesem Urteil ein Zeichen -
ein deutliches.
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Datum: 14.01.2013 - 19:40 Uhr
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