Auto: Scheiben müssen eisfrei sein / TÜV Rheinland: Frostschutz in Wisch-Wasch-Anlage kontrollieren / Warmlaufen lassen des Motors verboten
(ots) - Wenn im Winter Dunkelheit, Schnee und Eis die Straßen
unübersichtlich und rutschig machen, ist für Autofahrer besondere
Vorsicht geboten. Gerade vereiste Scheiben schränken die Sicht und
somit auch die Sicherheit ein.
Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto
vollständig möglich sein. Das heißt: "Ein Guckloch reicht nicht aus.
Ansonsten drohen Verwarngelder oder im Falle eines Unfalls Probleme
mit der Versicherung", erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte
bei TÜV Rheinland. Auch die anderen Flächen des Fahrzeugs wie
Motorhaube, Dach und Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von
Eis und Schnee befreit sein. Der Grund: Abfliegender Schnee oder Eis
kann eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Autofahrern, die keine Garage zur Verfügung haben und dem
Eiskratzen entgehen möchten, empfiehlt Sander, die Windschutzscheibe
mit einer Aluminium-Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es bequemer
haben möchte, setzt auf Fahrzeuge mit Standheizung, welche die
Scheiben abtauen hilft und den Innenraum sowie gegebenenfalls den
Motor erwärmt. "Den Motor warmlaufen lassen ist tabu und verboten.",
erklärt Sander.
Im Winter muss im Scheibenwischwasser zudem ein Frostschutzmittel
auf Alkoholbasis in ausreichender Menge vorhanden sein. Die
Scheibenwischer abends abklappen, um zu verhindern, dass sie über
Nach festfrieren .Sowohl Frostschutzmittel als auch Eiskratzer sind
an allen 220 Servicestationen von TÜV Rheinland in ganz Deutschland
erhältlich. "Damit die Türen des Autos sich problemlos öffnen lassen,
empfiehlt es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum, Silikon oder
Glycerin am Festfrieren zu hindern. Der Türschlossenteiser gehört in
die Hosentasche und nicht ins Auto.
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Datum: 11.01.2013 - 10:00 Uhr
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