ZAPP: NDR Programmdirektor Frank Beckmann auch Beschuldigter im neuen Kika-Ermittlungsverfahren
(ots) - Nach Recherchen des NDR Medienmagazins ZAPP gehört
auch der ehemalige Kika-Programmgeschäftsführer und derzeitige NDR
Fernsehdirektor Frank Beckmann zu den vier Beschuldigten in dem
Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des
Vorwurfs der Untreue und der Beihilfe zur Untreue eröffnet hat. Ein
weiterer Beschuldigter ist nach Angaben aus Ermittlerkreisen der
Inhaber mehrerer Firmen, die in der Vergangenheit Aufträge vom Kika
u. a. für die Kika-Sommertour erhalten haben. Bereits bekannt war,
dass sich das Ermittlungsverfahren auch gegen den derzeit beurlaubten
Kika-Programmgeschäftsführer Steffen Kottkamp und den ehemaligen
Herstellungsleiter Marco K. richtet.
Die Ermittlungen beziehen sich auf den Zeitraum 2008 bis 2010 und
betreffen zwei Sachverhalte. Zum einen geht es um Kosten für Feiern
von Kika-Mitarbeitern, die über Produktionskosten abgerechnet worden
sein sollen. Der zweite Sachverhalt betrifft Personalkosten, die
ebenfalls nicht korrekt abgerechnet worden sein sollen. Insgesamt
geht es nach Angaben der Ermittlungsbehörde derzeit um ca. 100.000
Euro. Welchem konkreten Vorwurf gegenüber Frank Beckmann nachgegangen
wird, ist derzeit noch unklar.
Frank Beckmann: "Von einem Ermittlungsverfahren gegen mich hatte
ich bislang keine Kenntnis und kenne die Vorwürfe nicht. Ich bin mir
keiner Schuld bewusst. Ich werde die Behörden bei der Aufklärung des
Sachverhalts nach Kräften unterstützen."
NDR Justitiar Dr. Werner Hahn: "Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat
uns heute auf Anfrage die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
bestätigt. Wir werden Herrn Beckmann zu den gegen ihn in seiner
früheren Eigenschaft als Programmgeschäftsführer des Kinderkanals
erhobenen Vorwürfen anhören, sobald wir über diese nähere Kenntnis
erhalten. Daher werden wir noch heute einen Antrag auf Akteneinsicht
bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wie bei allen von
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betroffenen Menschen gilt auch
für Herrn Beckmann bis zum Abschluss des weiteren Verfahrens die
Unschuldsvermutung."
10. Januar 2013
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Datum: 10.01.2013 - 15:10 Uhr
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