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Handelsblatt muss Falschberichte zu FlexStrom einstellen

ID: 792856

(ots) - Die Wirtschafts- und Finanzzeitung
Handelsblatt muss zahlreiche Falschaussagen über unabhängigen
Stromanbieter FlexStrom unterlassen. Das hat das Landgericht Köln
entschieden. Eine Einstweilige Verfügung verbietet dem Blatt mehrere
gravierende Falschaussagen, u.a. über die Wirtschaftlichkeit des seit
knapp zehn Jahren existierenden Stromanbieters (LG Köln, Az 28 O
514/12).

Obwohl FlexStrom seit dem Jahr 2009 kontinuierlich Gewinne
ausweisen kann, hatte das Handelsblatt in seiner Berichterstattung
den Eindruck erweckt, der Stromanbieter arbeite nicht profitabel.
Dabei hatte das Handelsblatt einzig und allein auf die Aussage eines
FlexStrom-Konkurrenten berufen. Im Gegensatz sind die
Unternehmenszahlen des Stromanbieters absolut positiv: FlexStrom
hatte 2009 einen Gewinn von 4,27 Millionen Euro nach Steuern
erwirtschaftet, 2010 diesen Gewinn auf 5,96 Millionen Euro nach
Steuern gesteigert und 2011 sogar erneut auf rund 12,91 Millionen
Euro erhöhen können.

Das Landgericht Köln hat diese Falschberichterstattung des
Handelsblatts nun verboten und diesen Eingriff in den Markt damit
gestoppt.. "Das ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb um
Stromkunden", sagt FlexStrom-Gründer Mundt. Falschaussagen über
günstige und alternative Stromanbieter sind eben auch dann verboten,
wenn sie von seriösen Medien wie dem Handelsblatt übernommen und
weiterverbreitet werden. Derzeit verlieren insbesondere die
Energiekonzerne und Stadtwerke immer mehr Kunden. Grund dafür sind
deutliche Preiserhöhungen durch die Ökostrom-Umlage und andere
staatlich verordnete Belastungen.

Auch unter Berufung auf die Netzgesellschaften der großen
Energiekonzerne hatte das Handelsblatt falsch über den unabhängigen
Stromanbieter FlexStrom berichtet. Angeblich würde FlexStrom die
Durchleitung von Strom bei diversen Regionalgesellschaften nur noch




gegen Vorkasse gestattet. Auch in diesem Punkt erließ das Landgericht
Köln ein Verbot. Den Streit mit einem regionalen Stadtwerk, das
versucht hatte, FlexStrom mit unlauteren Mitteln Stromkunden
abzuwerben, hatte das Handelsblatt ebenso falsch wiedergegeben - und
muss auch diese Falschdarstellung einstellen.

Seit Mitte November hatte das Handelsblatt mehrere Berichte über
FlexStrom veröffentlicht und dabei häufig direkte Konkurrenten des
Stromanbieters zu Wort kommen lassen. FlexStrom hatte daraufhin die
"bescheidene Recherche" der Wirtschaftszeitung kritisiert. "Von einer
seriösen Zeitung wie dem Handelsblatt hätten wir deutlich mehr
Genauigkeit erwartet", sagte ein Sprecher.

Die Verfügung des Landgerichts Köln gegen die Falschberichte des
Handelsblatts stärkt nach Ansicht von FlexStrom den liberalisierten
Energiemarkt. Mit deutlich mehr als 500.000 belieferten Strom- und
Gaskunden ist die FlexStrom Unternehmensgruppe einer der größten
unabhängigen Energieversorger Deutschlands. "Es zeigt sich, dass der
Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht auf diese Art und Weise behindert
werden darf - das ist eine sehr positive Botschaft", sagt
FlexStrom-Chef Robert Mundt. Nur durch mehr Wettbewerb lasse sich ein
weiterer Anstieg der Strompreise in Deutschland beschränken.

LG Köln, Az 28 O 514/12

Gegen die einstweilige Verfügung des LG Köln besteht das
Rechtsmittel des Widerspruchs.



Pressekontakt:
Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90,
10785 Berlin

Internet: www.FlexStrom-Presse.de
Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon:(030) 214 998 -470
E-Mail: presse(at)FlexStrom.de

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Datum: 09.01.2013 - 09:20 Uhr
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