Versicherungsfall Babybauch / Bei Stornierung wegen vorzeitiger Wehen muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen
(ots) - Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für
Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen,
berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung auf
ein Urteil des Amtsgerichts München. Die Schwangerschaft war beim
Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut
Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt
werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine
Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.01.2013 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 792107
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 101 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Versicherungsfall Babybauch / Bei Stornierung wegen vorzeitiger Wehen muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Baby und Familie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).