Umtausch: Online-Schlichter löst Probleme beim Internet-Einkauf
(ots) - Ärger mit online gekauften Weihnachtsgeschenken? Ab 
1. Januar 2013 kooperiert die DEVK-Rechtsschutzversicherung mit dem 
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. - damit ist sie 
erster Versicherungspartner des deutsch-französischen Vereins. 
DEVK-Rechtsschutzversicherte, die nach einem Online-Einkauf Streit 
mit einem gewerblichen Händler haben, können ihren Fall per Mausklick
einem unabhängigen Online-Schlichter vorlegen.
   Jeder dritte Bundesbürger, so schätzt der Branchenverband Bitkom, 
hat 2012 Weihnachtsgeschenke im Internet gekauft. Damit hat das 
Weihnachtsgeschäft vergangenes Jahr etwa 22 Prozent der gesamten 
Umsatzerlöse aus dem E-Commerce ausgemacht. Aber gerade bei 
Produkten, die man online bestellt, ist die Gefahr groß, dass das 
Produkt vielleicht doch nicht das Richtige ist. Oft genug haben 
Online-Einkäufe auch Qualitätsmängel oder wurden falsch, zu spät oder
erst gar nicht geliefert.
   Wer online einkauft, soll auch online zu seinem Recht kommen!
   In solchen Fällen können sich Online-Käufer, die bei der DEVK 
rechtsschutzversichert sind, künftig an die Schlichtungsstelle für 
den elektronischen Geschäftsverkehr des Zentrums für Europäischen 
Verbraucherschutz e.V. wenden. Der 1993 gegründete Verein mit Sitz in
Kehl widmet sich seit 2009 dem Thema Online-Schlichtung. Jeder Fall 
wird von einem Volljuristen bearbeitet. Der Schlichter ist unabhängig
und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er prüft die Rechtsstandpunkte
und macht Vorschläge zur gütlichen Einigung. Die Kommunikation 
zwischen allen Beteiligten findet online statt.
   Die kostenlose Online-Schlichtung spart Zeit und Nerven
   Erfahrungsgemäß erzielt eine Online-Schlichtung in rund 70 Prozent
der Fälle nach 24 Stunden bis sechs Wochen eine einvernehmliche 
Lösung. Und falls es doch wieder Probleme geben sollte, stehen 
DEVK-Versicherten weiterhin alle rechtlichen Wege offen. Die für den 
Rechtsschutzfall vereinbarte Selbstbeteiligung fällt bei der 
Online-Schlichtung nicht an. Sie ist im Versicherungsschutz enthalten
und gehört ab 2013 für Neu- und Bestandskunden zum regulären 
Rechtsservice der DEVK - ebenso wie die Online-Rechtsberatung und die
telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte sowie ein 
Netzwerk zertifizierter Anwälte. Auch für die Mediation, eine 
außergerichtliche Einigung, zahlt die DEVK-Rechtsschutzversicherung. 
Alle Rechtsservices im Überblick finden Sie unter 
www.devk.de/produkte/rechtsschutz/index.jsp im Internet.
   Ab Januar 2013 bessere Leistungen im Premium-Schutz
   Je nach Absicherungsbedarf und Geldbeutel bietet die DEVK drei 
Tarife an: Aktiv-, Komfort- und Premium-Schutz. Letzterer enthält ab 
1. Januar 2013 einige Tarifverbesserungen. Wer sich für den 
Premium-Schutz entscheidet, profitiert dann zum Beispiel von einer 
unbegrenzten Versicherungssumme bei Streitigkeiten in Europa. Darüber
hinaus sind Rechtsstreitigkeiten weltweit für einen Aufenthalt bis zu
einem Jahr mitversichert - mit einer Versicherungssumme von 50.000 
Euro.
   Den DEVK Versicherungen vertrauen bundesweit rund 4 Millionen 
Kunden mit 13,4 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Dass
sie besonders treue Kunden sind, hängt nicht zuletzt von der 
persönlichen Nähe ab: rund 1.250 Geschäftsstellen, gut 2.250 
hauptberufliche Vertriebspartner und rund 3.400 nebenberufliche 
Vermittler sprechen für sich. Langjähriger Kooperations- und 
Vertriebspartner sind zudem die Sparda-Banken. Nach der Anzahl der 
Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat-, 
fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer.
Pressekontakt:
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Maschamay Poßekel
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Datum: 02.01.2013 - 11:12 Uhr
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