TÜV Rheinland mit Tipps für ein sicheres Silversterfeuerwerk / Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten / Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten / Vorsicht in Kombination mit Alkohol
(ots) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und 
Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die 
Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige 
Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit 
Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit 
Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. "Wichtig ist es beim 
Feuerwerk vor allem einen klaren Kopf zu bewahren und die 
Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen, 
Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.
   In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von 
unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Diese
sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer auszumachen. 
Für den Handel in Deutschland freigegebene Böller und Raketen 
verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für 
Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene  
Identifikationsnummer. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet 
ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 
und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben 
und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen. 
Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder 
Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden.
   Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des
Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall 
geschlossen halten. Raketen sind nicht nur im Freien, sondern auch 
niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es  frühzeitig 
sämtliche brennbare Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. 
Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites
Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender 
Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An 
bestimmten Örtlichkeiten wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- 
oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden 
und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu 
örtlichen Verboten an.
   Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für 
Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets 
darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden 
von Feuerwerksprodukten zu untersagen. Für Kinder unter 12 Jahren ist
der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Darauf sollten 
Erwachsene und Elternteile an Silvester unbedingt achten, um Brände 
und Unfälle zu vermeiden.
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Datum: 26.12.2012 - 10:00 Uhr
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