EANS-Adhoc: Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt akzeptieren
Genehmigung des Erwerbs von YESSS! durch Telekom Austria Group (Ad-Hoc)
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Sonstiges
21.12.2012
Wien, 21. Dezember 2012: Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US:
TKAGY) informiert, dass die Bundeswettbewerbsbehörde ("BWB") und der
Bundeskartellanwalt heute öffentlich erklärt haben, keinen Rekurs
gegen die Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts des
Erwerbs von YESSS! Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die
Telekom Austria AG zu erheben. Darüber hinaus wurde die Telekom
Austria Group vom Kartellgericht informiert, dass sowohl die BWB als
auch der Bundeskartellanwalt einen Rechtsmittelverzicht abgegeben
haben.
Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass
sie Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und
bestimmte Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von
Orange Austria befinden, zu einem maximalen Preis von 390,0 Mio. EUR
erwerben wird.
Am 27. November 2012 hat das Kartellgericht den Erwerb von YESSS!
durch die Telekom Austria AG ohne Auflagen genehmigt. Die BWB und der
Bundeskartellanwalt hatten die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen
nach Zustellung der Entscheidung des Kartellgerichts, dh bis zum 27.
Dezember 2012, einen Rekurs einzulegen. Mit Rechtskraft der
Genehmigungsentscheidung ist eine der wesentlichen Bedingungen für
das Closing der Transaktion erfüllt.
Rückfragehinweis:
Matthias Stieber
Director Investor Relations
Tel.: +43 (0) 50 664 39126
mailto: matthias.stieber(at)telekomaustria.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations(at)telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.12.2012 - 14:31 Uhr
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