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Frankreich / Motorradfahrer müssen reflektieren / ADAC: Wer nicht ausreichend leuchtet, zahlt 68 Euro

ID: 787598

(ots) - Ab dem 1. Januar 2013 müssen Motorradfahrer nach
Informationen des ADAC in Frankreich reflektierende Warnkleidung
tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab einem Hubraum von mehr
als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder)
mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material
bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit
einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.

Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine
zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe ist beispielsweise
zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren
und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den
französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings muss das
reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am
Oberkörper getragen werden.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de



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Datum: 21.12.2012 - 10:13 Uhr
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