EU-Kommission reguliert die eZigarette
(ots) - Die elektrische Zigarette wird europaweit 
reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Produkt frei 
gehandelt werden. Der Entwurf für eine neue Tabakproduktrichtlinie 
sieht Regelungen bezüglich der Nikotin-Höchstgrenze und der korrekten
Ausstattung mit Warnhinweisen vor.
   Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine 
Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten. 
Alle Liquids, die diese Grenze einhalten, können als 
Verbraucherprodukte frei gehandelt werden.
   Damit dürfte die Diskussion um ein generelles Verbot der 
eZigarette beendet sein.
   Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels 
(VdeH) und Sprecher der jüngst gegründeten internationalen 
E-Cigarette Associations Alliance (ECAA): "Die Bemühungen der 
eZigarettengegner, das Produkt generell zu verbieten, sind 
gescheitert. Doch es besteht noch dringender Änderungsbedarf an der 
neuen Richtlinie." Und weiter: "Die zu niedrigen Nikotin-Obergrenzen 
für eZigaretten sind auf Dauer nicht geeignet, den krebserregenden 
Tabakkonsum nachhaltig einzuschränken. Wir werden uns dafür 
einsetzen, dass es zu einer für die Verbraucher vernünftigen 
Festlegung kommt."
   Eigeninitiative des VdeH
   Der EU-Vorschlag zur sorgfältigen Kennzeichnung der 
nikotinhaltigen Liquids mit Warnhinweisen liegt grundsätzlich auf der
Linie des VdeH. Alle Mitglieder des Verbands (etwa 80 Prozent des 
deutschen Marktes) haben sich schon vor einem Jahr darauf geeinigt, 
ihre Produkte mit deutlichen Hinweisen zu Nikotin-Schädlichkeit und 
Inhaltsangaben zu versehen.
   Über den VdeH
   Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern 
in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der 
Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen 
Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit 
betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für 
Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden 
vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes 
Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur 
Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen 
entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit 
Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, 
freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen 
Zigaretten etc.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Pressesprecher Verband des eZigarettenhandels
Tel: 04105-8598723
Fax: 04105-8598790
Mail: presse(at)vd-eh.de
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.12.2012 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 786948
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Seevetal
Telefon:
Kategorie:
Handel
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 137 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EU-Kommission reguliert die eZigarette"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband des eZigarettenhandels e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




