Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung: Wechsel nach dem 30.11. möglich
(ots) - Verivox: Die neuen Typklassen lassen die
Kfz-Prämien für viele steigen. Doch Versicherte können von ihrem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Im Herbst hat der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft die neuen Typklassen veröffentlicht. Viele
Autobesitzer müssen durch die Neueinstufung im Jahr 2013 deutlich
tiefer in die Tasche greifen. Wer jetzt noch vom Versicherer eine
Mitteilung über steigende Preise erhält, kann jedoch von seinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, auch wenn die reguläre Frist
zum Wechsel der Versicherung schon verstrichen ist. Versicherte haben
aber auch noch weitere Möglichkeiten, um außerordentlich zu kündigen.
Beitragserhöhung müssen Versicherte nicht hinnehmen
Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die
Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz gleichzeitig in einem
angemessenen Umfang zu erweitern. Steigt die Prämie aufgrund einer
Änderung der Regional- oder Typklasse, hat der Versicherte ebenso die
Möglichkeit zu kündigen.
"Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge muss die Rechnung des
Kfz-Versicherers über ein bestehendes Sonderkündigungsrecht
informieren", erklärt Verivox-Geschäftsführer Thomas Prangemeier.
Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Regionalklasse
aufgrund eines Umzugs ändert. In diesem Fall kann der
Versicherungsnehmer nicht außerordentlich kündigen. "Da der
Versicherte den Umzug selbst zu vertreten hat, darf er dies nicht als
Grund für eine Kündigung anführen", so Prangemeier.
Wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert
Auch bei einer Änderung der Vertragsbedingungen zur
Kfz-Versicherung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Und das
selbst dann, wenn die Anpassung einer Gesetzesänderung geschuldet
ist.
Wer das Auto wechselt, darf aus dem Vertrag raus
Meldet der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug während eines
laufenden Vertrags ab und stattdessen ein neues Fahrzeug an, wird
dies als Fahrzeugwechsel bezeichnet. Der Versicherte hat in diesem
Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann ohne Einhaltung
von Fristen den Versicherungsvertrag beenden.
Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall
Auch nach einem Schadensfall hat der Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es irrelevant, ob der Versicherer
für den entstandenen Schaden aufkommt oder nicht. Hierbei muss
allerdings beachtet werden, dass das Sonderkündigungsrecht infolge
eines Schadensfalls nicht nur dem Versicherten, sondern auch dem
Versicherer zusteht.
Kündigungsfristen einhalten
Versicherte müssen innerhalb eines Monats nach Eintreten des
Kündigungsgrundes von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Der gezahlte Jahresbeitrag wird von der Versicherungsgesellschaft
anteilig erstattet.
Hintergrundinformationen
Kfz-Versicherung kündigen
http://www.verivox.de/kfz-versicherung-kuendigen/
Kfz-Versicherung vergleichen mit Verivox
http://www.verivox.de/kfz-versicherungsvergleich/
So wechseln Sie die Kfz-Versicherung
http://www.verivox.de/kfz-versicherung-wechseln/
Über Verivox
Verivox ist das größte unabhängige Vergleichsportal für Energie in
Deutschland. Daneben bietet Verivox Vergleiche für Telekommunikation,
Versicherungen und Finanzen an. Verbraucher können auf www.verivox.de
einfach und schnell verfügbare Tarife vergleichen und direkt zum für
sie besten Anbieter wechseln. Die kostenfreie Beratung per Telefon
und E-Mail sowie zahlreiche Hintergrundinformationen runden den
Service ab.
Die Verivox GmbH wurde 1998 in Heidelberg gegründet. An den
Standorten Heidelberg und Berlin arbeiten insgesamt rund 200 Menschen
daran, Verivox-Kunden einen reibungslosen Anbieterwechsel zu
ermöglichen.
Hervorragender Service und die besten Tarife sind die
Marken¬zeichen von Verivox. Das hat auch die Stiftung Warentest in
ihrer Ausgabe 09/2008 beim Test von 11 Stromtarifrechnern im Internet
festgestellt. Hierbei errang der seitdem weiterentwickelte
Stromrechner von Verivox unter den damals getesteten
Stromver-gleichen unangefochten den ersten Platz mit der Note 1,1 und
als einziges Unternehmen das Prädikat "sehr gut" - das ist
einzigartig und gibt Sicherheit, auf die man sich verlassen kann.
Seit seiner Gründung hat Verivox viele Millionen Leser kompetent
beraten und mehr als 4 Millionen Verbrauchern beim Anbieterwechsel
geholfen. In den letzten 5 Jahren haben Verivox Kunden fast eine
halbe Milliarde Euro durch den Energie-Anbieterwechsel gespart.
Ansprechpartner für Presseanfragen:
Dagmar Ginzel, Tel.: +49 (0)6221 7961 - 138,
Mobil: +49 (0)171 5058296, dagmar.ginzel(at)verivox.com
Jürgen Scheurer, Tel.: +49 (0)6221 7961 -250,
Mobil: +49 (0)151 12135075, juergen.scheurer(at)verivox.com
Verivox-Presseinformationen als
RSS-Feed:http://www.verivox.de/rss.ashx?c=Presse
Verivox GmbH | Am Taubenfeld 10 | D-69123 Heidelberg | www.verivox.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.12.2012 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 786918
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Heidelberg
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung: Wechsel nach dem 30.11. möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verivox GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).